Medienmitteilung: Heutiges Urteil des Bezirksgerichts Zurzach (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Mitteilung an die Redaktionen

Zurzach, 14. November 2007 – Das Bezirksgericht Zurzach hat heute die bedingte Geldstrafe gegen 24 Teilnehmer der Demonstration vom 25. Juli 2006 in Kaiserstuhl wegen des Vorwurfs der Nötigung bestätigt.  Über einen Weiterzug des Urteils an das Aargauer Obergericht wollen die Beteiligten entscheiden, sobald das schriftliche Urteil vorliegt.
 
Stellungnahme von Thomas Morf, Präsident des Vereins Flugschneise Süd – Nein (VFSN):
 
„Niemand hat eine Beschwerde gegen unsere Demonstration eingereicht oder bei der Polizei Anzeige erstattet, weil er durch unsere Demonstration gestört worden wäre. Das Bezirksgericht Zurzach ist dennoch zum Schluss gelangt, dass der Vorwurf der Nötigung und die bedingten Geldstrafen berechtigt seien.
                                                          
Meinerseits liegt mir daran - für den Fall, dass jemand durch unsere Demonstration tatsächlich behindert worden ist - mich bei dieser Person hiermit in aller Form zu entschuldigen.“
 
Für Rückfragen:
Thomas Morf, Präsident des Vereins Flugschneise Süd – NEIN
Tel. 044 825 25 31