Kanton stoppt Überbauung wegen Fluglärm (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Wegen zu hohen Fluglärmwerten untersagt der Kanton die Erschliessung des Bülacher Mettmenriet und somit die Realisierung einer geplanten Überbauung mit 78 Häusern.

Wie die Baudirektion des Kantons Zürich mitteilt, wurde ein entsprechendes Baugesuch Anfang September 2007 vom Architekturbüro Oskar Meier bei der Stadt Bülach eingereicht. Die Stadt legte das Gesuch der Baudirektion des Kantons Zürich vor, um Fragen zur Raumplanung und zum Fluglärm abzuklären.

In ihrem Antwortschreiben an die Stadt Bülach kommt die Baudirektion zum Schluss, dass das Gebiet Mettmenriet derzeit nicht erschlossen und überbaut werden darf. Begründet wird dieser Entscheid mit dem Umstand, dass der Planungswert auf dem gesamten Gebiet aufgrund der Fluglärmbelastung nicht eingehalten wird.

Gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes dürfen Bauzonen für lärmempfindliche Nutzungen wie Wohngebäude nicht erschlossen werden, falls der Planungswert überschritten wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erschliessung – wie es im vorliegenden Fall geplant war – mittels privaten Vereinbarungen oder durch einen amtlichen Quartierplan geregelt werden soll. Der Entscheid wird weiter damit begründet, dass beim Fluglärm die Lärmeinwirkungen auf ein Wohngebiet weder mit planerischen, baulichen oder gestalterischen Massnahmen vermieden werden können.

Tages-Anzeiger, 09.11.2007