Regierungsrat nimmt Stellung zu den Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich (RR)

Publiziert von VFSNinfo am
Im Rahmen des Koordinationsgespräches 2 im SIL Prozess wurde heute in Bern die Stellungnahme des Regierungsrats zu den 19 technisch möglichen Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich präsentiert. Als kurzfristige Lösung favorisiert die Regierung Varianten mit weitgehender Nordausrichtung. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, längerfristig insbesondere eine Variante weiterzuverfolgen, die Nord- und Ostanflüge sowie eine Pistenverlängerung beinhaltet. Die Raumsicherung für ein Parallelpistensystem lehnt er hingegen ab.

Am 6. Juli 2007 hat in Bern unter Leitung von Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die politische Diskussion der Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich stattgefunden. An der Diskussion, die im Rahmen des SIL-Koordinationsverfahrens geführt wurde, nahmen die zuständigen Bundesstellen, die raumplanerisch betroffenen Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen sowie der Flughafen teil.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich nahm bereits im vergangenen Dezember eine erste Beurteilung der Betriebsvarianten vor. Gleichzeitig beauftragte er die Volkswirtschaftsdirektion, die Gemeinden zu den Betriebsvarianten zu konsultieren. Die Ergebnisse der Konsultationen bildeten eine bedeutende Grundlage für den Entscheid des Regierungsrates, den Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer in Bern vorstellte.

Ergebnis der Konsultationen im Kanton Zürich

Aufgrund der im Kanton Zürich durchgeführten Konsultationen ist ein differenziertes politisches Meinungsbild entstanden, das die Bevölkerung des ganzen Kantonsgebietes im Allgemeinen, der näheren Umgebung des Flughafens im Speziellen sowie die Haltung innerhalb der Bürgerorganisationen umfasst. Die entsprechenden Eingaben sind deshalb dem Bund für seine Entscheidungsfindung im Wortlaut übermittelt worden.

In der Konsultativen Konferenz Flughafen Zürich sind die Gemeindepräsidentenverbände der zwölf Bezirke des Kantons vertreten. Die Anhörung der Konsultativen Konferenz ergab folgendes Bild:

  • Die Gemeindevertretungen aus dem südlichen und östlichen Kantonsgebiet sprachen sich auf dem bestehenden Pistensystem für eine Nordausrichtung aus, während die Vertretungen aus dem nördlichen und westlichen Kantonsgebiet eine Verteilung der An- und Abflugbewegungen bevorzugten.
  • Die Vertretungen aus dem südlichen Kantonsgebiet befürworteten längerfristig eine Weiterentwicklung des Pistensystems mit der Option einer Ostausrichtung des Flugbetriebs; die übrigen Vertretungen lehnten Pistenausbauten und die entsprechenden Betriebsvarianten grundsätzlich ab.
  • Zwei Vertretungen befürworteten die Option einer Parallelpiste.

Ein vergleichbares Meinungsbild resultierte aus der Anhörung von zehn Flughafengemeinden sowie von Bürgerorganisationen und Interessenverbände der Gemeinden rund um den Flughafen.

Beurteilung der SIL-Betriebsvarianten durch den Regierungsrat

Der Regierungsrat nahm dieses politische Meinungsbild zum Ausgangspunkt seiner Beurteilung und orientierte sich im Übrigen an den Grundsätzen seiner Flughafenpolitik. Diese bekennt sich zu einem leistungsfähigen, zuverlässigen Flughafenbetrieb mit Drehkreuzfunktion, zu einem wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm mit Bündelung der Flugbewegungen über den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten und zu einer Nordausrichtung des Flugbetriebs. Neben Lösungen auf dem bestehenden Pistensystem sind im Sinne der raumplanerischen Vorsorge auch längerfristige Varianten zu beurteilen.

Auf dem bestehenden Pistensystem finden sich lärmverträgliche Lösungen nur bei den Betriebsvarianten mit weitgehender Nordausrichtung. Die entsprechenden Betriebsvarianten (A und E) müssen jedoch in Abstimmung mit den Gesprächen mit Deutschland optimiert werden. Als Rückfallebene ist die Einführung des gekröpften Nordanflugs (Betriebsvariante B) weiter zu verfolgen, wie es auch der kantonalen Flughafenpolitik entspricht. Im Sinne einer längerfristigen Option spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass eine Betriebsvariante mit Pistenverlängerungen weiter verfolgt wird. Die Grundlagen des SIL-Prozesses zeigen, dass durch eine gezielte Kombination von Nord- und Ostanflügen die Anzahl der übermässig belasteten Personen weiter verkleinert werden kann (Betriebsvariante J). Abzulehnen ist jedoch eine gänzliche Ostausrichtung des Flughafens. Der Regierungsrat lehnt ebenfalls die Raumsicherung für ein Parallelpistensystem ab.

Die Sicherung von Pistenverlängerungen im Sachplan ist eine wichtige Voraussetzung, aber noch kein Entscheid für den Bau von Pistenverlängerungen. Gemäss Flughafengesetz bedarf der Entscheid für ein entsprechendes Ausbauprojekt der Zustimmung des Kantonsrates und des Zürcher Volkes. Der Regierungsrat knüpft seine Zusage für die raumplanerische Sicherung von Pistenverlängerungen an den Vorbehalt, dass mit Deutschland eine langfristig tragfähige, auch für die Zürcher Bevölkerung befriedigende Regelung sowohl auf dem bestehenden Pistensystem als auch bei allfälligen Weiterentwicklungen verbindlich vereinbart wird.


Informationen zum SIL-Prozess sowie zu den einzelnen Varianten sind im Internet verfügbar unter: www.sil-zuerich.admin.ch (Varianten unter Menu «Dokumente»)

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 6.7.2007



siehe auch:
Medienmitteilung zum Koordinationsgespräch SIL (VFSN)
SIL-Prozess Flughafen Zürich: Bund legt Grundsätze für weitere Arbeiten fest (BAZL)
Noch kein Entscheid über Anflugverfahren (NZZ)
Viel Schelte und wenig Lob für die Regierung (NZZ)