Terminprobleme mit der Flughafen-Abstimmung (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Debatte im Kantonsrat am 5. Februar

Die Terminierung der Abstimmung über die Plafonierungsinitiative und den Gegenvorschlag beschert den Amtsstellen Probleme. Entweder werden Gesetze verletzt oder hohe Kosten verursacht.

ark. Am 5. Februar wird der Kantonsrat in erster Lesung über die Initiative «für eine realistische Flughafenpolitik» und die von der Kommission vorgelegten Varianten für einen Gegenvorschlag debattieren. Im Hinblick auf die Abstimmung ergibt sich eine rechtlich problematische Situation, falls die Initiative mit einem Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt. Dies ist praktisch sicher, da eine Begrenzung der Flugbewegungen bei 250 000 und eine Nachtruhe von 9 Stunden, wie sie das Volksbegehren fordert, gravierende Auswirkungen auf den Flughafen Zürich hätte.

Sollte die Initiative im Kantonsrat abgelehnt und wider Erwarten ohne einen Gegenvorschlag in die Abstimmung geschickt werden, wäre der Zeitplan einfach. In diesem Fall müsste der Kantonsrat keine zweite Lesung abhalten, und die Initiative könnte unter Einhaltung der für die Erarbeitung der Abstimmungsunterlagen minimal nötigen 4 Monate und der gesetzlich maximal zugelassenen Frist von 8 Monaten zwischen Debatte und Abstimmung dem Volk vorgelegt werden. Abstimmungstermin wäre dann der 17. Juni, denn kantonale Abstimmungen sollen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wo möglich auf nationale Termine gelegt werden.

Nun ist es aber wie erwähnt höchst wahrscheinlich, dass die Initiative mit einem Gegenvorschlag ergänzt wird. Daraus erwächst eine ganze Reihe von Problemen. Die Anträge der Kommission enthalten Gesetzesänderungen. Diese bedürfen einer redaktionellen zweiten Lesung durch den Rat. Gemäss dem Geschäftsreglement des Kantonsrats findet die zweite Lesung «in der Regel» vier Wochen nach der ersten Lesung statt. Das würde also bedeuten, dass der zweite Durchgang auf den 5. März gelegt werden müsste. Wenn man nun die notwendige Frist von 4 Monaten dazuzählt, wäre die Abstimmung frühestens am 5. Juli möglich. Das nächste Abstimmungsdatum wäre dann der 21. Oktober. Dieser kommt aber nicht in Frage, da an diesem Datum National- und Ständeratswahlen stattfinden. Gemäss GPR darf eine kantonale Abstimmung nicht mit nationalen Wahlen zusammenfallen.

Damit müsste die Abstimmung auf den nächsten nationalen Termin am 25. November 2007 verlegt werden. Auch dieses Datum hat aber einen rechtlichen Haken: Es liegt zeitlich mehr als 8 Monate nach dem wahrscheinlichen Datum für die zweite Lesung am 5. März. Diese 8 Monate sind die im GPR festgelegte Maximalfrist zwischen Kantonsratsbeschluss und Abstimmung. Somit verletzt der Termin im November das Gesetz. Martin Jurt von der Staatskanzlei sieht Spielraum bei der zweiten Lesung: Wenn diese drei Wochen später, am 26. März, stattfände, könnte die 8-Monats-Frist eingehalten werden. Allerdings würde damit das Geschäftsreglement des Kantonsrats geritzt, welches maximal 4 Wochen zwischen erster und zweiter Lesung vorschreibt. Ebenso kritisch wäre die Ansetzung eines separaten nichtnationalen Datums im August oder September. Ferientermine kommen nicht in Frage, dann ist ein solches Vorgehen im GPR nicht vorgesehen, und zudem würde es Hunderttausende von Franken kosten.

Das Initiativkomitee sieht sich durch die Terminprobleme in seinen Befürchtungen bestätigt. Mitglied Ruedi Lais erklärt, er habe sämtlichen massgeblichen Leuten mitgeteilt, dass man in Probleme gerate, wenn die Kantonsratsdebatte nicht spätestens am 15. Januar stattfinde. Lais bezichtigt die Volkswirtschaftsdirektorin der «Verzögerungstaktik». Sie habe in der Kommission sämtliche Termine bis ans Limit ausgereizt.


Wirtschaft gegen Pistenmoratorium

ark. Mehrere Zürcher Wirtschaftsverbände sorgen sich über das von der Zürcher Regierung beschlossene Pistenmoratorium (NZZ 9. 12. 06). In einem offenen Brief an den Regierungsrat fordern sie diesen auf, vom Beschluss Abstand zu nehmen. Fehle eine raumplanerische Sicherung von Änderungen am Pistensystem, so verschlechterten sich die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens, heisst es in dem am Samstag als Inserat publizierten Schreiben. Rund um den Flughafen rätselt man derweil, warum es die Regierung so eilig hatte, einen entsprechenden Beschluss zu verabschieden, der dem Vernehmen nach mit 6 zu 1 Stimmen gegen den Willen der Volkswirtschaftsdirektorin gefasst wurde. Auf die Frage, wieso Rita Fuhrer angesichts der Mehrheitsverhältnisse einen solchen Entscheid provoziert habe, schreibt die Volkswirtschaftsdirektion: «Frau Fuhrer hat keinen Entscheid provoziert. Im Rahmen der üblichen periodischen Orientierung des Regierungsrats über den SIL-Prozess wurde über das anstehende Koordinationsgespräch 2 (KG2) informiert. Dabei wurde dem Gesamtregierungsrat auch der Bericht zu den Betriebsvarianten vorgestellt. Im Folgenden mandatierte der Regierungsrat Frau Fuhrer, am KG2 und an der Medienkonferenz die Haltung des Regierungsrats zu vertreten.»

18.12.2006, NZZ