Ab Donnerstag ILS-Ostanflüge (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat dem Flughafen Zürich die Freigabe für die Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems auf der Piste 28 (Ostanflug) erteilt. Das neue ILS soll am Donnerstag in Betrieb genommen werden

Das Bazl hat die von Skyguide und Unique eingereichte Sicherheitsüberprüfung für das ILS 28 ausgewertet und genehmigt. Dadurch können auf dem Flughafen Zürich Instrumentenanflüge aus Norden, Süden und Osten durchgeführt werden. Wie die Flughafenbetreiberin Unique mitteilt, wird das neue ILS am nächsten Donnerstag in Betrieb genommen.

Die Landungen aus Osten erfolgen wie bisher an Wochentagen ab 21 Uhr und an Wochenenden und deutschen Feiertagen ab 20 Uhr bis Betriebsschluss. In den übrigen Zeiten wird lediglich während starken Westwindlagen von Osten her auf der Piste 28 gelandet, so Unique weiter.

Gemäss Unique werden die letzte Woche eingereichten Beschwerden des Bürgerprotests Fluglärm Ost und des Kantons Thurgau die Einführung des ILS 28 nicht verhindern. Die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt habe den Beschwerden auf Antrag von Unique und des Bazl inzwischen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Bei schlechtem Wetter keine Verlagerung der Südanflüge

Bis 2001 wurde die Piste 28 meistens bei starkem Westwind und deshalb relativ selten angeflogen. Sie war aus diesem Grund lediglich für Nicht-Präzisionsanflüge ausgestattet. Mit der Einführung und stufenweisen Verschärfung der Beschränkungen der Nordanflüge über süddeutschem Gebiet hat die Anzahl Anflüge auf die Piste 28 seit 2001 stark zugenommen. Weil für Anflugverfahren auf internationale Flughäfen der Betrieb von Instrumentenlandesystemen Standard ist, hatten Unique und Skyguide beschlossen, die Piste 28 wie die Pisten 14, 16 und 34 für ILS-Anflüge auszurüsten.

Im März 2006 hat das Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Unique gutgeheissen und den Beschwerden gegen den ILS-Anflug auf die Piste 28 die aufschiebende Wirkung entzogen. Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass für das neue Anflugverfahren vorläufig die gleichen Sichtminima von 4300 Metern Horizontalsicht und 1200 Fuss Wolkenuntergrenze (ca. 370 Meter über Grund) wie beim heutigen Verfahren angewendet werden müssen. Das wird zur Folge haben, dass trotz Einführung des ILS-Anfluges auf die Piste 28 bei schlechten Wetterbedingungen nicht mit einer Verlagerung der abendlichen Südanflüge gerechnet werden kann.

Neue Überfluggebiete

Das Auflinieren auf den Endanflug erfolgt neu in einem Bereich zwischen Zell und dem Toggenburg auf einer Höhe von mindestens 1500 Metern über Meer. Der Anflugwinkel im Endanflug bleibt unverändert bei 3,3°. Die Flugzeuge werden neu mittels Radarführung direkt auf den Endanflug geleitet, was eine breite Streuung der Flugwege zur Folge hat. Dadurch werden Gebiete neu überflogen, welche zuvor keine oder weniger Überflüge hatten. Die Gebiete im Bereich des heutigen Anflugweges zwischen Schaffhausen und Kollbrunn werden hingegen entlastet. (cpm/sda)

Tages-Anzeiger, 24.10.2006