Mindestens 1000 Meter Flughöhe über Atomkraftwerken (NZZ)
Neue Sicherheitsbestimmung des BAZL
Flugzeuge müssen inskünftig im Instrumentenflug über Kernkraftwerken (KKW) im Umkreis von 1500 Metern eine Mindesthöhe von 1000 Metern einhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat diese zusätzliche Sicherheitsmassnahme getroffen. (NZZ, 24.2.05)