Im Mai 2025 hatten wir an mehreren Tagen Südanflüge tagsüber (ausserhalb der Deutschen Sperrzeiten). Was sind die Gründe und was können wir dagegen tun?
Die Südanflüge wurden im Jahre 2003 eingeführt, weil Deutschland die Überflüge am Morgen von 06:00 bis 07:00 (am Wochenende und süddeutschen Feiertagen von 06:00 bis 09:00) und am Abend ab 21:00 (am Wochenende und süddeutschen Feiertagen ab 20:00) mit der 220. DVO verboten hat.
Durch alle Instanzen wurde bestätigt, dass Südanflüge nur in dieser Zeit erfolgen dürfen. Wenige Jahre nach der Einführung wurde diese Regel aufgeweicht und in «speziellen» Situationen wurden Südanflüge auch tagsüber erlaubt. Der VFSN hat dagegen geklagt und mit der Begründung verloren, dass dies nur vereinzelte Flüge sind und diese nur ganz selten vorkommen.
Im Mai 2025 sieht dies ganz anders aus. Wir hatten mindestens an 3 Tagen Südanflüge tagsüber und es waren nicht nur vereinzelte Anflüge, sondern der gesamte Landeverkehr wurde für mehrere Stunden über den Süden geleitet. Im aktuellen Betriebsreglement vom 30. Juni 2011 (Stand 13. Juli 2023) sind in dessen Anhang I die Zeiten für die Landungen in Art. 21 wie folgt festgehalten:
"Bei Instrumentenanflügen erfolgt die Landung von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der Regel auf die Piste 14 [Nordanflug] oder auf die Piste 16 [Nordanflug]. Vorbehalten bleibt Artikel 22.
Auf einer anderen Piste darf nur gelandet werden, wenn die Pisten 14 und 16 aus Sicherheitsgründen – namentlich aus technischen oder meteorologischen Gründen - nicht benutzt werden können.
Auf der Piste 34 [Südanflug] darf in diesem Fall nur dann gelandet werden, falls auch die Piste 28 [Ostanflug] aus Sicherheitsgründen nicht benutzt werden kann."
Seit Jahren besteht insofern die Möglichkeit, Südanflüge tagsüber "aus technischen oder metereologischen Gründen" durchzuführen und somit sind diese unter diesen Voraussetzungen leider auch erlaubt. Dies geschah bisher aber nur in ganz seltenen Fällen. Was hat sich nun in der letzten Zeit verändert?
Redesign Luftraum Zürich (gültig seit Ende März 2025)
Die Luftraumstruktur regelt die Nutzung in der Luft für alle Benutzer wie Linienflüge, Privatflieger, Ballonfahrer, Segelflieger, etc. Per 20. März 2025 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit dem Projekt "Redesign Luftraum Zürich" eine neue Luftraumstruktur in und um Zürich eingeführt. Dazu auf die vom VFSN am 28. Oktober 2024 eingereichte ablehnende Stellungnahme folgende Aussagen des BAZL gemäss Medienmitteilung vom 6. März 2025:
Die neue Luftraumstruktur hat keine Auswirkungen auf die Fluglärmemissionen an- und abfliegender Verkehrsflugzeuge. Die An- und Abflugrouten des Flughafens Zürich bleiben unverändert.
Was das BAZL in der Medienmitteilung nicht schreibt, ist die Veränderung für den Südanflug. Diese Anpassung ist sehr wahrscheinlich verantwortlich für die vermehrten Südanflüge tagsüber und verändert die Lärmbelastung sehr wohl.
Vor der Anpassung war der Luftraum für die Südanflüge tagsüber nur mit einer Vorankündigung von 30 Minuten verfügbar. Das bedeutet, dass bisher 30 Minuten gewartet werden musste, bis Südanflüge tagsüber durchgeführt werden konnten. Aus diesem Grund erfolgten nur sehr selten Südanflüge tagsüber.
Mit der neuen Luftraumstruktur sind Südanflüge tagsüber ohne Vorankündigung sofort möglich. Das BAZL begründet dies mit: «… um der Flugsicherung in einzelnen Fällen eine Sofortlandung auf die Piste 34 ausserhalb der DVO-Zeiten zu ermöglichen.» Diese Fälle seien gemäss BAZL "relativ selten" und die Massnahme somit "verhältnismässig" (Anhang 1 der Verfügung des BAZL vom 05.03.2025: Antwort des BAZL zur Stellungnahme es Segelflugverband Schweiz (SFVS) auf Seite 9 und der Aircraft Owners and Pilots Association Switzerland (AOPA) auf Seite 21 und zum Aero-Club der Schweiz (AeAS) auf Seite 28).
Die Realität sieht leider ganz anders aus. Im Mai 2025 fanden mindestens an diesen Tagen neue Südanflüge tagsüber statt:
- 4. Mai 2025
- 15. Mai 2025
- 26. Mai 2025
Was können wir dagegen tun?
Alle Mitglieder bitten wir, bei Südanflüge tagsüber einen Protest beim Flughafen zu deponieren. Entweder unter +41 (0)43 816 21 31 oder laerm@zurich-airport.com. Bitte informieren Sie uns per E-Mail an info@vfsn.ch über die erhaltenen Begründungen. Dies ist sehr wichtig, da ansonsten der Eindruck entsteht, die Südanflüge tagsüber seien für die Bevölkerung kein Problem.
Wir als VFSN werden auch juristische Mittel prüfen, um uns gegen diese Zunahme der Südanflüge tagsüber zu wehren. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der Lärmbelastung, sondern auch bei der Sicherheit der Bevölkerung am Boden.
Quellen und weitere Informationen:
Verfügung des BAZL vom 6. März 2025 als PDF
Dossier Redesign Luftraum Zürich: Alle Artikel zum Thema
Aktuelle Informationen zum Flugbetrieb: Betriebskonzepte – Flughafen Zuerich
Aktuelles Betriebsreglement: betriebsreglement_flughafenzuerich_2023.pdf