Leserbriefe: Raumplanung und Grössenwahn

Publiziert von VFSNinfo am

Leserbrief im Glattaler vom 19.05.06

Fluglärm und der Grössenwahn ohne Ende

Unsere Regierungen, weder in Bern noch in Zürich, haben aus den Konflikten der letzten Jahre etwas gelernt. Die Bevölkerung ist nicht mehr bereit, für das privatisierte Unternehmen Unique immer mehr Lärm und Schadstoffe zu ertragen,
ihre Nachtruhe und ihre Gesundheit zu opfern, wegzuziehen als Mieter, oder als Eigentümer ihre Häuser abzuschreiben. Aber frisch und munter wird weitergeflogen! Offener als BR Leuenberger und auch die Regierungsrätin Fuhrer, hat sich noch kaum ein Politiker so gegen die Volksinteressen gestellt und die Wirtschaftsinteressen einer einzelnen Unternehmung über diejenigen des Volkes gestellt!

Wir Betroffenen wissen, dass der GNA (gekröpfter Nordanflug)  technisch sofort machbar wäre.  Die Politik und Wirtschaft verhindert es! Die Südanflüge wurden ruckzuck eingeführt, da hat es keinen der Verantwortlichen interessiert, dass die Raumplanung- und das Umweltgesetzt per Notrecht, ausgehebelt wurden. Ein "Recht" dass uns im Süden Not gebracht hat. Dass dann aber Politik und Wirtschaft empört ausrufen und noch darüber staunen, dass die betroffene Bevölkerung eine Plafonierung anstrebt, lässt uns Betroffene mehr als den Kopf schütteln und erst recht staunen!

ANITA VALENTINO- METTLER, DÜBENDORF

 

Leserbrief in der NZZ vom 22.05.06

Raumplanung und Recht

Vielen Dank für die Veröffentlichung des ausgezeichneten Artikels «Galmiz ist nur die Spitze des Eisbergs» von Peter Greseh. Genau die im Artikel erwähnten Verfahrensfehler und die Missachtung der Richtpläne und des
Raumplanungsgesetzes sind der Stein des Anstosses im Zürcher Flughafenstreit Der Rechtsstaat wird mit Füssen getreten! Auf höchster Ebene in Bundesbern wird kategorisch in Abrede gestellt, dass die seit Oktober 2003 eingeführten Südanflüge und die zusätzlichen Ostanflüge illegal seien. Diese Auslegung des Rechts von unseren) Bundespräsidenten ist doch sehr erstaunlich. Fragwürdig ist auch die Tatsache, dass unser Bundespräsident seinen Untergebenen, den Direktor des BAZL, trotz offizieller Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung (Straftaten, die allerdings beim vorherigen Arbeitgeber begangen wurden) immer noch im Amt behält.

Auch die Regierung des Kantons Zürich, unsere direkten »Volksvertreter». kümmern sich einen Deut um den Rechtsstaat und um den grössten Teil des Souveräns. Statt endlich die Rechtssicherheit durch Erlass eines für das Gebiet um den Flughafen Kloten gültigen Richtplans wiederherzustellen, werden Machtkämpfe abgehalten und Trauerspiele aufgeführt.

Ursula Hofstetter, Forch