Lieber Fluglärm als Glockengeläut? (Leserbrief im TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Leserbrief im Tages-Anzeiger vom 13.03.06, zum Artikel: "Etappensieg für Glockenfreunde", TA vom 08.03.06 (Ein Neuzuzüger hat sich 200 m neben der Kirche niedergelassen und zog gegen den Glockenlärm bis vors Bundesgericht.)

Der Leserbrief wie er dem Tages-Anzeiger eingesandt wurde. Die fett wiedergegeben Passagen wurden im Tagi nicht veröffentlicht:

Was haben wir es doch seit zweieinhalb Jahren schön in der Südschneise: Kein Ärger mehr über sanfte, wohlklingende und traditionelle Glockenklänge. Die werden jetzt durch 4- bis 16-mal so lauten Fluglärm übertönt. Das Bundesgericht hat ein paar sehr interessante Aussagen gemacht:

  1. Schon bei 46 bis 54 dB ist mit Aufwachreaktionen zu rechnen.
  2. Entscheidend für die Störung ist der maximale Schallpegel (nicht ein absurdes Lärmmass wie z.B. der Leq16).
  3. Eine mehrere hundert Jahre alte Tradition ist hoch zu gewichten. Wir haben in der Südschneise auch eine Tradition, seit mehreren Millionen Jahren: keinen Fluglärm. Diese Tradition ist durch den Richtplan zudem gesetzlich zwingend festgeschrieben.
  4. Das Bundesgericht befindet, dass ein maximaler Schallpegel von 58 bis 66 dB «den Rahmen des Vertretbaren sprengen dürfte». Selbst dann, wenn dieser Lärm durch die Wahl des Wohnortes bewusst und freiwillig in Kauf genommen wird.

In der Südschneise werden allein auf den letzten 25 Anflugkilometern über 150\'000 Menschen einem maximalen Schallpegel von 70 dB bis 85 dB ausgesetzt - unfreiwillig. Nur schade, dass das Bundesgericht noch lange keine Gelegenheit bekommen wird in dieser Sache zu befinden. Das wird, einem Rechtsstaat unwürdig, durch perfide Tricks der Reko INUM verhindert. Mit gutem Grund. Denn das Bundesgericht müsste wie folgt entscheiden: Diese Lärmbelastung sprengt den Rahmen des vertretbaren bei weitem!

Karsten Rohweder, Egg