Fluglärmstudie 2000: gekröpfter Nordanflug, kein dual landing (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am

Konsequenz aus der Fluglärmstudie:
Gekröpfter Nordanflug und kein dual landing

Die Lärmstudie der ETH Zürich kommt zum Schluss dass, die Anflüge frühmorgens nicht nur subjektiv die unangenehmsten sind, sondern sie lösen auch die heftigsten, in der Studie objektiv gemessenen, körperlichen Reaktionen aus. Diese sind viel stärker vom Lärmpegel abhängig als die Reaktionen bei den Abendanflügen. Die Anzahl der stündlichen Überflüge spielt eine geringere Rolle.

Aus diesen Erkenntnissen sollten folgende Konsequenzen gezogen werden: Die Anflüge am frühen Morgen dürfen nicht über dicht besiedelten Gebieten erfolgen. Besonders ist darauf zu achten, dass der lärmintensive Endanflug nicht über Wohngebieten erfolgt. Weiter zeigt die Studie auf, dass bei einer Verteilung der Morgenanflüge auf zwei verschiedene Pisten eine Zunahme der lärmbelasteten Personen in der zweiten Anflugschneise erfolgt, ohne dass eine Reduktion der Belästigung der Bevölkerung in der ersten erfolgt.

Für den Flughafen Zürich bedeutet das:

  • Möglichst rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges über dünn besiedeltes Gebiet, mit Endanflug über den kaum besiedelten Norden des Flughafens.
  • Vermeidung des dual landing, welches die höchstmögliche Anzahl von Menschen in den sensiblen Morgenstunden belastet.

Wer die Studie benützt um zu beweisen, dass Plafonierung nicht geeignet sei die Lärmbelastung zu reduzieren, irrt sich. Bei einer Zunahme der Flugbewegungen erfolgen nicht nur Starts oder Landungen in kürzeren zeitlichen Abständen, sondern es müssen zusätzliche Pisten benutzt werden, wie das Beispiel des bereits beantragten dual landing zeigt.

Eine Erhöhung der Stundenkapazität soll hier mit massiven Mehrbelastungen der Bevölkerung erkauft werden.

Verein Flugschneise Süd NEIN
Yvonne Wewerka, Pressestelle



Der gekröpfte Nordanflug

kann ab Frühjahr 2006 geflogen werden, wenn man will.
Im Endausbau entspricht seine Kapazität derjenigen des bisherigen Nordanflüges
Der Osten und Süden kann entlastet werden.
Bestehende Gesetzte (Raumplanung) werden mit dem GNA nicht verletzt.
Die DVO wird eingehalten und deutsches Gebiet nicht überflogen.
Es braucht keine zusätzlichen Instrumente …….