Morgens stört der Fluglärm mehr (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Fluglärm wird in den Morgenstunden als störender empfunden als zu Beginn der Nacht. Dies ist eines der Resultate der «Lärmstudie 2000» der ETH Zürich. Der Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und empfundener Belästigung ist geringer als erwartet.

Die Feldstudie der ETH-Forschenden im Rahmen des zweiten Teils der «Lärmstudie 2000» hat ergeben, dass der Fluglärm den Schlaf der Bevölkerung um den Flughafen Zürich-Kloten trotz des geltenden Nachtflugverbots tangiert. Fluglärm in den Morgenstunden wird als deutlich lästiger empfunden als Fluglärm zu Beginn der Nacht.

Bei ihrer Feldstudie über die Auswirkungen von abendlichem und frühmorgendlichem Schlaf erfassten die ETH-Forschenden sowohl objektive Schlafqualitätsparameter wie Herzfrequenz oder Bewegungsaktivität, wie auch eine subjektive Einschätzung des Schlafs mit so genannten «Befindlichkeitstagebüchern».

Es zeigte sich, dass sich die Schlafqualität durch eine Reduktion der Anzahl Flüge frühmorgens nicht notwendigerweise verbessert. Das erste Fluggeräusch führte in der Regel zu den stärksten körperlichen Reaktionen. Weil die Stärke der Reaktion mit jedem weiteren Fluggeräusch abnahm, würde also eine Reduzierung der Anzahl Flüge am Morgen kaum eine Entlastung bringen. Lärmbelästigung sehr subjektiv Für diesen Versuch hatten die ETH-Forschenden bei 60 Freiwilligen zu Hause in jeweils 30 aufeinanderfolgenden Nächten unterschiedlich starke und unterschiedlich viele Fluggeräusche simuliert. Dabei reagierten die Versuchspersonen sowohl mit zunehmendem Maximalpegel als auch mit zunehmender Häufigkeit der Fluggeräusche stärker belästigt.

Die Befragung von über 3000 Bewohnern in 57 Gemeinden um den Flughafen Zürich-Kloten in den Jahren 2001 und 2003 hat aber auch ergeben, dass die Belästigung durch Fluglärm sehr subjektiv ist. Damit besteht zwischen effektiver Fluglärmbelastung und der empfundenen Belästigung ein geringerer Zusammenhang als erwartet. Verschiedene Faktoren Laut den ETH-Forschern ist der durchschnittliche Fluglärm am Wohnort der Befragten nur zu etwa 15 Prozent an der Entstehung eines Belästigungsurteils beteiligt. Es zeigte sich, dass die vermutete Lärmentwicklung, die umweltpolitische Einstellung, das Vertrauen in die Behörden und die Zufriedenheit mit dem Wohnort das persönliche Belästigungsurteil massgeblich beeinflussen.

Zudem reagierten Flughafenanwohner, die durch Ostanflüge zusätzlich mit Fluglärm behelligt wurden, bei gleicher Lärmmenge wesentlich stärker belästigt als «Fluglärm erfahrene» Leute im Norden oder Westen des Flughafens.

Für die «Lärmstudie 2000» hatten ETH-Forschende seit 2001 in zwei Befragungs- und einer Feldstudie die Auswirkungen von Tages- und Nachtfluglärm auf die Zürcher Bevölkerung untersucht. Die Studie wurde hauptsächlich vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, vom Bundesamt für Gesundheit und von der Flughafenbetreiberin Unique Flughafen Zürich AG finanziert. (mu/sda/ap) (Tages-Anzeiger, 03.10.05)