Interessante Antworten des Regierungsrats

Publiziert von VFSNinfo am

In einer Interpellation wurden dem Regierungsrat unter anderem folgende Fragen gestellt:

  • Trotz klarem Widerstand vieler Zürcher, Schaffhauser und Aargauer Gemeinden, der Aargauer Regierung sowie der süddeutschen Landes- und Kommunalvertreter setzt die Zürcher Regierung auf eine Lärmkanalisierung im Norden. Welche sachlichen Überlegungen stehen einer ernsthaften Prüfung des Prinzips einer angemessenen Fluglärmverteilung (wie z.B.das Rotationsprinzip) entgegen?
  • Mit welchen Argumenten begründet die Zürcher Regierung, dass gewisse Bevölkerungsteile völlig vom Fluglärm verschont bleiben sollen?

Lesen Sie weiter, die Antworten sind sehr überraschend.

Auszug aus der Antwort des Regierungsrates:

Für eine Bündelung der Lärmbelastung über den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten können zahlreiche Gründe angeführt werden:

  • Minimierung der nachteiligen Auswirkungen des Flugbetriebs, insbesondere auf die Wohngebiete im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung,
  • Schaffung von optimalen Bedingungen für die Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums, weil die Attraktivität für Wohnen in weiten Teilen der Region erhalten bleibt,
  • Schaffung zukunftstauglicher Siedlungsstrukturen, d.h.Ausschöpfen der Entwicklungspotenziale in den dicht besiedelten, gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Räumen,
  • Minimierung der Kostenfolgen, weil die Ansprüche aus materieller und formeller Enteignung sowie die Schallschutzkosten gering gehalten werden können.

VFSN Kommentar:
Der Regierungsrat kennt die gesetzlichen Vorschriften und seine Aufgabe. Die Umsetzung darf jedoch nicht mehr länger verzögert werden.


Ausführlichere Information:

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30.März 2005
472.Interpellation (SIL-Verfahren)
Kantonsrat Martin Mossdorf, Bülach, Kantonsrätin Ursula Moor-Schwarz, Höri, und Kantonsrat André Bürgi,  Bülach, haben am 7.Februar 2005 folgende Interpellation eingereicht:

In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004 hat der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, im Rahmen des Projektes «Umsetzung Flughafenpolitik» als Vorbereitung für das förmliche SIL- Verfahren die Grundlagen bezüglich Infrastrukturentwicklung und Flugbetrieb zu konkretisieren. Dabei sollen einzelne Vorschläge des Expertenberichts «RELIEF» berücksichtigt werden, insbesondere eine Kombination der beiden Betriebskonzepte «Nord» und «Ost». Des Weiteren will der Regierungsrat die Verlängerung der Piste 10/28 um 450 Meter nach Westen sowie der Piste 14/32 um 400 Meter nach Norden prüfen. Ebenfalls zieht er den Bau einer aus seiner Sicht allfällig notwendig werdenden Parallelpiste in Erwägung. Die Ausbaupläne für das Pistensystem ermöglichen mittelfristig eine Kapazitätsausweitung des Flughafens Zürich Kloten und ziehen mehr Immissionen nach sich. Das Festhalten an einer Fluglärm-Kanalisierung im Norden ohne Prüfung der Möglichkeiten einer Fluglärmverteilung privilegiert den Süden auf Kosten der Bevölkerung anderer Regionen um den Flughafen. Es stellen sich deshalb folgende Fragen: KR-Nr. 31/2005

Auszug:
Frage 6:
Trotz klarem Widerstand vieler Zürcher, Schaffhauser und Aargauer Gemeinden, der Aargauer Regierung sowie der süddeutschen Landes- und Kommunalvertreter setzt die Zürcher Regierung auf eine Lärmkanalisierung im Norden. Welche sachlichen Überlegungen stehen einer ernsthaften Prüfung des Prinzips einer angemessenen Fluglärmverteilung (wie z.B. das Rotationsprinzip) entgegen?

Frage 7:
Mit welchen Argumenten begründet die Zürcher Regierung, dass gewisse Bevölkerungsteile völlig vom Fluglärm verschont bleiben sollen?


Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Martin Mossdorf, Bülach, Ursula Moor-Schwarz, Höri, und André Bürgi, Bülach, wird wie folgt beantwortet: 

Auszug:
Zu Fragen 6 und 7:
Es wurde bereits einleitend darauf hingewiesen, dass gemäss der Flughafenpolitik des Regierungsrates die Anzahl der von schädlichem oder lästigem Fluglärm betroffenen Einwohner zu begrenzen und zu verringern ist. Für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lösungsansätzen besteht damit ein objektiv nachvollziehbares, über die Flughafenregion gesamthaft ermitteltes Kriterium. Es geht dabei nicht darum, den Süden des Flughafens zu Lasten des Nordens zu bevorzugen, zumal bei Nordanflügen sowohl der Süden als auch der Westen des Flughafens die Hauptlast des Startlärms zu tragen haben. Für eine Bündelung der Lärmbelastung über den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten können zahlreiche Gründe angeführt werden:

  • Minimierung der nachteiligen Auswirkungen des Flugbetriebs, insbe- sondere auf die Wohngebiete im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung,
  • Schaffung von optimalen Bedingungen für die Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums, weil die Attraktivität für Wohnen in weiten Teilen der Region erhalten bleibt,
  • Schaffung zukunftstauglicher Siedlungsstrukturen, d.h.Ausschöpfen der Entwicklungspotenziale in den dicht besiedelten, gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Räumen,
  • Minimierung der Kostenfolgen, weil die Ansprüche aus materieller und formeller Enteignung sowie die Schallschutzkosten gering gehalten werden können.

Sofern sich die Einführung von Ruhezeiten für einzelne Regionen mit diesen Grundsätzen sowie mit den flugbetrieblichen Kriterien Sicherheit und Zuverlässigkeit vereinbaren lässt, steht einer Prüfung entsprechender Konzepte im SIL-Verfahren nichts entgegen.

Originaldokument (PDF) 30.03.2005