Rechtliche Schritte – und was daraus wird (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am

Bundesrat Moritz Leuenberger droht mit rechtlichen Schritten gegen Schneiser, welche ihn belästigen. Welche Belästigungen erfolgten, teilte er nicht mit.

Die Schneiser haben bereits im September 2003 rechtliche Schritte gegen das Departement Leuenberger ergriffen. Wir haben Beschwerde eingereicht gegen die Verfügung des BAZL, in welcher die Einführung der Südanflüge bewilligt wurde. Was ist mit diesen rechtlichen Schritten passiert?

Bis heute nichts!

  • 751 Tage nach Einreichung unserer Beschwerde gegen die Südanflüge bei der REKO/INUM ist über diese noch nicht entschieden.
  • Seit 692 Tagen werden die Südbewohner täglich belästigt.
  • Die REKO/INUM, welche über unsere Beschwerde entscheiden müsste, fragte alle Beschwerdeführer, was sie von einer Sistierung (= nicht Behandlung der Beschwerden) halten.    

Bundesrat Moritz Leuenberger droht mit rechtlichen Schritten und will die Bewohner des Südens damit einschüchtern. Gespannt darf man beobachten, ob seine rechtlichen Schritte auch mehr als 751 Tage benötigen, bis ein Richter über diese entscheidet.

Wir würden es begrüssen, wenn Bundesrat Moritz Leuenberger seine Kräfte zur Abschaffung der Südanflüge und nicht zum Kampf gegen Privatpersonen in der Schneise einsetzen würde.

Verein Flugschneise Süd – NEIN
Der Vorstand


Weitere Informationen

1. REKO/UVEK (neu REKO/INUM):

Als Fachgericht beurteilt die REKO/UVEK in erster Instanz Beschwerden gegen Verfügungen der Ämter des UVEK und des UVEK selber.

Die REKO/UVEK ist eine unabhängige Rekurskommission:

  • Das UVEK empfiehlt, wer in die REKO/UVEK gewählt wird 
  • Die Richter werden vom Bundesrat gewählt
  • Das Budget der REKO/UVEK ist beim UVEK integriert

2. Chronologischer Ablauf der Nichtbehandlung unserer Beschwerde:

2002 bis Mai 2003
Die Flughafen Zürich AG reichte diverse Gesuche zur Einführung der Südanflüge und der Installation eines Instrumenten-Lande-Systems der Kategorie 1 (ILS/CAT 1) für Südanflüge auf die Piste 34 ein.

23. Juni 2003
Das BAZL verfügt die Einführung der Südanflüge. Allfälligen Beschwerden gegen diese Verfügung wurde  die aufschiebende Wirkung entzogen. Medienmitteilung BAZL inkl. Genehmigung

Das UVEK erteilte die Genehmigung zur Errichtung eines ILS und einer Anflugbefeuerung für die Piste 34 mit diversen Auflagen. Allfälligen Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Info: Die Südanflüge wurden bewilligt, bevor Skyguide die Sicherheit der Südanflüge prüfen konnte.

26. Juni 2003 - Protokoll Leuenberger / Stolpe
Der Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Manfred Stolpe und BR Leuenberger einigten sich mit einem Protokoll, dass Deutschland die Verschärfung der Ausnahmeregelung bis zum 30. Oktober 2003 aussetzen und in der Folge etappenweise einführen würde.

Umgekehrt versprach BR Leuenberger, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die Einführung der Südanflüge nach folgendem Zeitplan sicherstelle:

  • ab dem 30. Oktober 2003 ein VOR/DME-Verfahren
  • ab 30. April 2004 ein LOC/DME-Verfahren
  • ab dem 31. Oktober 2004 schliesslich ein ILS/CAT 1-Verfahren

Die Details des Protokolls finden Sie hier. Info:

  • Obwohl das Parlament den Staatsvertrag abgelehnt hatte, garantiert BR Leuenberger gegenüber Deutschland die Einführung der Südanflüge.
  • Er setzt damit grösstenteils die Vereinbarungen des abgelehnten Staatsvertrages um .
  • Er garantiert Deutschland verbindliche Termine für die Einführung der Südanflüge, obwohl die Rechtmässigkeit noch nicht geklärt ist. Unsere Beschwerdemöglichkeiten dürfen den Zeitplan nicht gefährden.
  • Die Gültigkeit dieses Protokolles ist sehr umstritten. Sogar das Bundesgericht hat festgehalten, dass dieses Protokoll für die Schweiz nicht verbindlich sei. Trotzdem wird es umgesetzt.

1. September 2003
Der VFSN und viele Betroffene reichen Beschwerden gegen die Entscheide vom 23.6.03 betreffend die Südanflüge und die Einrichtung des ILS bei der REKO/UVEK ein. Wir verlangen, dass die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wird. Das heisst, dass der Südanflug erst geflogen werden darf, sobald ein Gericht die Einhaltung der gültigen Gesetze geprüft hat (z.B. Raumplanung und Umweltschutz). Das heisst auch, dass das ILS erst nach einem Richterentscheid gebaut werden darf.

Info: Der Bau dieses "provisorischen" ILS kostet den Flughafen Zürich CHF 35\'000\'000.-- 

23. Oktober 2003
Das BAZL informiert, dass UVEK, BAZL und Skyguide die Sicherheit der Südanflüge geprüft haben und diese sicher seien. Jedes andere Resultat, hätte den von BR Leuenberger versprochenen Fahrplan verunmöglicht. Einer Einführung steht nichts mehr im Wege. Medienmitteilung BAZL

30. Oktober 2003
Die Südanflüge werden, wie Deutschland versprochen, eingeführt.

Info: Da die REKO/UVEK unsere Beschwerde nicht behandelte, konnte das erste Versprechen für die Einführung der Südanflüge eingehalten werden. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

6. November 2003
Die REKO/UVEK hat unsere Beschwerde abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung, welche die Südanflüge per sofort gestoppt hätte, wurde uns nicht gewährt. Die aufschiebende Wirkung wurde sogar noch ausgedehnt auf die im Protokoll vom 26.6.03 erwähnten Zeitpunkte. Somit war sichergestellt, dass die von BR Leuenberger versprochene Einführung der Südanflüge inkl. ILS bis Oktober 2004 erfolgen konnte. Voraussetzung dazu war jedoch, dass kein Gericht die Südanflüge für nicht rechtmässig erklärt. 

Info: Betreffend der Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde keine Prüfung vorgenommen.

30. April 2004
Die Südanflüge werden wie Deutschland versprochen nach dem neuen Verfahren LOC/DME eingeführt. Die REKO/UVEK hat noch keinen Entscheid gefällt.

Info: Da die REKO/UVEK unsere Beschwerde nicht behandelte, konnte auch das zweite Versprechen für die Einführung der Südanflüge eingehalten werden. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

1. Juli 2004
Die einzige Information, welche wir erhalten, ist folgende:

Die „REKO/UVEK“ heisst ab 1. Juli 2004 neu „Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM)“. Der Bundesrat hat am 5. März 2004 auf Antrag von Bundesrat Moritz Leuenberger (Vorsteher des UVEK) die Namensänderung genehmigt. Mit der neuen Bezeichnung wird die Unabhängigkeit der Rekurs- und Schiedskommission unterstrichen.

Info: Die REKO/UVEK (neu REKO/Inum) hat immer noch keinen Entscheid gefällt. 

26. Oktober 2004
Skyguide und Unique informieren, dass per 28. Oktober 2004 die Südanflüge neu mit ILS erfolgen werden.

28. Oktober 2004
Die Südanflüge werden wie Deutschland versprochen nach dem neuen Verfahren ILS CAT I eingeführt.

Info: Da die REKO/UVEK unsere Beschwerde nicht behandelte, konnte auch das dritte Versprechen für die Einführung der Südanflüge eingehalten werden. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

14. April 2005
Das von uns angefochtene Betriebsreglement 5 mit den Südanflügen wird vom BAZL durch das Betriebsreglement 6 ersetzt, welches ebenfalls Südanflüge beinhaltet.

Info: Die REKO/INUM  hat unsere Beschwerde nicht behandelt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

18. Juli 2005
Die REKO/INUM fragt alle Beschwerdeführer zum Betriebsreglement 5, was diese von einer Sistierung (= nicht Behandlung) der Beschwerden halten.

Info: Die REKO/INUM  hat unsere Beschwerde nicht behandelt und möchte diese auch nicht mehr behandeln!!!

12. September 2005
Der VFSN antwortet der REKO/INUM, dass eine Sistierung für uns nicht in Frage kommt und nun nach über 720 Tagen nach unserem Ergreifen der „rechtlichen Mittel“ endlich die Rechtmässigkeit der Südanflüge geprüft werden muss.

Die REKO/INUM  hat unsere Beschwerde seit 751 Tagen nicht behandelt. Die Südanflüge finden seit 692 Tagen statt und belästigen die Bewohner des Südens täglich.