«Wir werden nicht locker lassen» (Glattaler)

Publiziert von VFSNinfo am

Zürich / Rund 5000 Südschneiser demonstrieren gegen das Flughafen-Regime

Zum fünften Mal demonstrierten die Schneiser gegen die Südanflüge. Rund 5000 Kundgebungsteilnehmer forderten am Samstag in Zürich die rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs.

 

Die Farbe Gelb dominierte am Samstagnachmittag die Zürcher Innenstadt. Rund 5000 Schneiser marschierten vom Landesmuseum über die Bahnhofstrasse zum General-Guisan-Quai. Aus einer Box beschallte simulierter Fluglärm die Innenstadt. An die Passanten verteilte eine Delegation aus Gockhausen Bananen – unter dem Motto «Schluss mit den krummen Dingern».

Erfreute Organisatoren

Die Demonstration, organisiert vom Verein Flugschneise Süd – Nein (VFSN), stand unter dem Motto «Unsere Geduld hat Grenzen – wir wollen endlich Taten sehen». Die zentrale Forderung: Der gekröpfte Nordanflug soll im Frühling 2006 eingeführt werden – als Ersatz für die Süd- und die zusätzlichen Ostanflüge. Es war bereits die fünfte Demonstration der Schneiser; die zweite in Zürich. Thomas Morf, Präsident des VFSN, zeigte sich erfreut über den grossen Aufmarsch und hielt fest: «Wir lassen nicht locker!»

Gegen «deutsche Aggression»

Die Südanflüge seien staatlich verordneter Terror, kritisierte Morf in seiner Rede. Das Volk werde von der Obrigkeit zu Gunsten fremder Firmen und Staaten verraten und verkauft. Den Bundesrat forderte Morf auf, endlich Rückgrat zu zeigen und sich gegen die «deutsche Aggression» und für die Interessen der Schweizer Bevölkerung einzusetzen. «Herr Leuenberger, verordnen Sie den gekröpften Nordanflug!», verlangte Morf eindringlich. Unique mahnte Morf, den «Grössenwahnsinn von 420 000 Flugbewegungen» zu begraben.

Gekröpft für Rechtssicherheit

Mit der Einführung des gekröpften Nordanflugs könne die Rechtssicherheit wieder hergestellt werden, betonte anschliessend Wädenswils Stadtpräsident Ueli Fausch in seiner Rede. Südanflüge seien im Raumplanungsgesetz des Kantons Zürich nicht vorgesehen. Dass sie trotzdem eingeführt worden sind, erinnert den Stadtpräsidenten an das «Vorgehen einer Bananenrepublik».
Der Zürcher Stadtrat Robert Neukomm sprach sich für eine nachhaltige Flughafenpolitik aus, die auf Menschen und Natur Rücksicht nehme. Die Südanflüge müssten rasch abgeschafft werden, forderte er. Besonders stark betroffen seien Gebiete, die bereits Schwerverkehrsemissionen tragen müssten: Opfikon, Dübendorf und Schwamendingen. «Die Südanflüge sind nicht ein Goldküsten-Problem», sagte Neukomm.

Taten der Regierung gefordert

Wie Südanflüge künftig verhindert werden können, erklärte der grünliberale Nationalrat Martin Bäumle. Sein Rezept, das er seit Jahren postuliert, lautet: Gekröpfter Nordanflug, kombiniert mit einer Beschränkung der Flugbewegungen auf maximal 320 000 pro Jahr. Dem Regierungsrat wirft Bäumle vor, die Einführung des gekröpften Nordanflugs zu verschleppen. So würden die heutigen An- und Abflugrouten zementiert. Bäumle forderte deshalb: «Wir wollen jetzt von der Regierung endlich Taten sehen!»
Die Schneiser applaudierten, obwohl Bäumles Beschränkungs-Forderung nicht ganz unumstritten ist. Einerseits wurde an der Demo für die vom VFSN unterstützte radikalere Initiative geworben, die eine Plafonierung auf 250 000 Bewegungen fordert. Andererseits waren auch Stimmen zu hören, die von gesetzlichen Beschränkungen von An- und Abflügen überhaupt nichts halten.


Beschwerde zu spät eingereicht
Der Kanton Aargau hat seine Beschwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement von Unique Zurich Airport einen Tag zu spät eingereicht. Darum tritt die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko/Inum) nicht darauf ein.
Nachdem das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich teilweise genehmigt hatte, reichten zahlreiche Private und Organisationen dagegen Verwaltungsbeschwerde ein. Unter ihnen befand sich auch der Kanton Aargau, dessen Beschwerdebrief den Poststempel vom 4. Mai trug.
Das ist einen Tag zu spät. Die Reko/Inum entschied daher am 25. August, nicht auf die Beschwerde des Kantons Aargau einzutreten. (gl)
(Glattaler, 09.09.05)