Wide left turn vorderhand auf Eis (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Das in Kloten geplante neue Abflugverfahren auf Piste 16 mit dem so genannten wide left turn kann vorerst nicht eingeführt werden. Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden wurde wiederhergestellt.

Die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) hält in einem Zwischenentscheid fest, dass wegen der eingegangenen Beschwerden das ab dem 30. Oktober 2005 geplante neue Abflugverfahren ab Piste 16 mit dem so genannten wide left turn vorderhand nicht eingeführt werden kann.

Die Gesuche insbesondere des Kantons und der Stadt Zürich um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung für das neue Abflugverfahren wurden von der REKO/INUM gutgeheissen.

Laut der REKO/INUM überzeugen die vom Bazl zu Gunsten einer vorzeitigen Einführung des wide left turns vorgebrachten Sicherheitsargumente nicht. Vielmehr sei die Sicherheit dieses zusätzlichen Abflugverfahrens ab Piste 16 noch gar nicht nachgewiesen, heisst es im Entscheid. Die Flughafenbetreiberin Unique habe keinen Anspruch darauf, allfällige Kapazitätseinbussen aus einer Sicherheitsanordnung des Bazl vom Oktober 2004 mit der vorzeitigen Einführung des wide left turns auszugleichen.

Beschwerden gegen Betriebsreglement: Nicht mehr dieses Jahr

Kathrin Dietrich, Instruktionsrichterin der REKO/INUM, wies auf Anfrage darauf hin, dass die zahlreichen Beschwerden gegen das am vergangenen 29. März vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) teilweise genehmigte vorläufige Betriebsreglement materiell noch nicht behandelt seien; dies dürfte im Verlaufe dieses Jahres nicht mehr der Fall sein.

Abgewiesen hat die REKO/INUM dagegen Gesuche um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend der Neugestaltung der An- und Abflugverfahren. Die Kommission habe festgestellt, dass eine Verlegung zweier Warteräume in die Schweiz per Mitte April dieses Jahres wegen der von Deutschland erlassenen neuen Regelungen unabdingbar gewesen sei. Deswegen musste auch eine Neugestaltung der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Zürich erfolgen, wie es heisst. Eine Rückkehr zum alten Flugverfahren wäre schon alleine deshalb nicht möglich, weil diese kurz- und mittelfristig gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Vielmehr müsste der Flugbetrieb in Zürich-Kloten mangels gültiger Flugverfahren eingestellt werden, was eine mehrheitlich oder vollständige Schliessung des Flughafen zur Folge hätte. Dieser der Unique und Skyguide drohende Nachteil überwiege gegenteilige Lärmschutzinteressen der Beschwerdeführenden. (cpm/ap) (TA 12.07.05)

Entscheid REKO/INUM im Wortlaut (html)

Entscheid REKO/INUM im Wortlaut (PDF, 948 KB)