Zumiker fordern 63 Mio. Fr. (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Gemeinsames Vorgehen von Bürgern und Gemeinde bei Fluglärm-Entschädigungen

ark

ark. Zumikon öffnet eine neue Front im Kampf gegen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Eine Interessengemeinschaft von 80 Liegenschaftenbesitzern und die Gemeinde machen beim Flughafen in einer gemeinsamen Aktion Minderwertforderungen im Umfang von 63 Millionen Franken geltend. Wie Gemeindepräsident Martin Kessler am Montag an einer Pressekonferenz erklärte, dürfe die Entschädigungsforderung nicht als Resignation gedeutet werden. Die Gemeinde setze sich weiterhin an allen Fronten für eine Abschaffung der Südanflüge ein. Den Termin begründete Kessler mit der rechtlichen Dringlichkeit. Da Entschädigungsansprüche fünf Jahre nach Beginn des Ereignisses obsolet werden, habe man jetzt handeln müssen. Zwar sind die Südanflüge erst Ende Oktober 2003 eingeführt worden. Es ist aber unsicher, ob die zuständigen Gremien (am Schluss des Instanzenwegs entscheidet das Bundesgericht) nicht ein früheres Datum für relevant erklären würden. Als frühestmögliche Referenz hat Peter Ettler, einer der beauftragten Anwälte, den 21. Mai 2000 eruiert. An diesem Tag hatte die deutsche Bundesregierung die Verwaltungsvereinbarung mit der Schweiz gekündet. Deshalb sind die Zumiker Forderungen genau fünf Jahre später eingereicht worden.

Laut Ettler ruhen die Zumiker Hoffnungen auf zwei Pfeilern: die zu geringe Überflughöhe und die zu hohe Lärmbelastung. In beiden Bereichen weisen die Zumiker Forderungen aber gewisse Schwächen auf. Am tiefsten wird die Gemeinde im Bereich Chapf überflogen. Dort verzeichnet man Höhen zwischen 520 und 580 Metern über Boden. In einem Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Dezember (Überflug von Vernier bei Genf) wurde aber festgehalten, dass Höhen von mehr als 400 Metern über Boden nicht mehr als Überflug gelten. Was den Lärm angeht, ist das Problem der Zumiker der sogenannte Leq 16. Dieser in der Lärmschutzverordnung an