NZZ: Wettbewerbsvorteile im Flugverkehr

Publiziert von VFSNinfo am

Eckwerte zu den Flughäfen München und Zürich

Der Flughafen München geniesst eine grosszügige Nachtflugregelung, die auf einem flexiblen Lärmkontingent basiert und keine definierten Sperrzeiten kennt. Die Kernzeit der Nacht (0 Uhr bis 05 Uhr) soll von Flügen weitgehend freigehalten werden. In Zürich stehen Forderungen von Ruhezeiten ab 22 Uhr bis 7 Uhr im Raum. Durch die einseitige Verordnung Deutschlands, die mit den Flugsperren über süddeutschem Gebiet noch weiter geht, haben sie an Gewicht gewonnen.

(NZZ, 30.6.03)