Leuenbergers mediale Gegenkampagne (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

In der Auseinandersetzung um die Südanflüge greift Bundesrat Moritz Leuenberger zu ungewohnten Mitteln: Leserbrief und eine Gegendarstellung.

Bundesrat Moritz Leuenberger zieht kommunikativ neue Saiten auf. «Systematisch» werde man Äusserungen zum Luftverkehr in der Presse bekämpfen, die «nicht der Wahrheit entsprechen», sagt Leuenbergers Sprecher Hugo Schittenhelm. (NZZ, 19.12.04)

Einen Vorgeschmack auf den neuen Stil im Bundeshaus Nord gab Schittenhelm am Freitag im «Tages-Anzeiger», wo er via Leserbrief «falsche Aussagen» in einem anderen Leserbrief beklagte und den Autor der Leserbrief- Zeilen der «gezielten Desinformation» bezichtigte. Heute Sonntag folgt nun in der «Sonntags-Zeitung» der zweite Streich: Bundesrat Moritz Leuenberger höchstpersönlich wehrt sich per Gegendarstellung gegen einen kleinen Bericht, den das Blatt am 5. Dezember abgedruckt hatte. Darin war behauptet worden, Leuenberger habe in einem tags zuvor erschienenen Interview «unrichtige Angaben» gemacht, als er sagte, mit dem Staatsvertrag hätte es noch keine Südanflüge gegeben. In seiner Gegendarstellung hält Leuenberger dagegen fest, die Südanflüge wären erst ab Februar 2005 nötig geworden.

Dass ein Bundesrat via Medienanwalt eine Gegendarstellung in einem Blatt placiert, sei doch sehr aussergewöhnlich, bemerkt dazu der Medienexperte und ehemalige «Tages-Anzeiger»-Chefredaktor Peter Studer. Ein Politiker müsse in der Auseinandersetzung mehr ertragen können als ein gewöhnlicher Bürger. Das Vorgehen Leuenbergers erscheine ihm deshalb etwas «zartbesaitet». Natürlich dürfe und solle sich auch ein Bundesrat wehren, sagt Studer: «Aber muss es denn gleich eine Gegendarstellung sein?»


Kommentar VFSN:

Aus unserer Sicht sind die Fakten wie folgt:

  • Mit dem Staatsvertrag war die Schweiz nicht verpflichtet, Südanflüge vor Februar 2005 einzuführen.
  • Die Südanflüge wurden vor der Ablehnung des Staatsvertrages durch den Flughafen Zürich beantragt (Gem. Konzession Punkt 3.2).
  • Einführungstermin gemäss BAZL wäre im Sommer 2003 gewesen.

Somit ist aus unserer Sicht die Aussage von Bundesrat Leuenberger "Mit dem Staatsvertrag gäbe es heute noch keinen einzigen Südanflug" nicht korrekt.

Mit dem Staatsvertrag wären wir nicht verpflichtet gewesen, vor Februar 2005 die Südanflüge einzuführen, aber gemäss BAZL wäre die Einführung im Sommer 2003 erfolgt. Also hätten wir bereits heute Südanflüge.

Die weitere Details finden Sie hier:
Hätten wir heute Südanflüge mit dem Staatsvertrag? (VFSN)