Flughafenpolitik des Kantons Zürich - Keine Lärmverteilung (RR)

Publiziert von VFSNinfo am

Regierungsrätin Rita Fuhrer, Volkswirtschaftsdirektorin, hat an der heutigen Medienkonferenz die Grundsätze der Flughafenpolitik des Regierungsrates vorgestellt. Der Regierungsrat legt Wert darauf, die Interessen der Bevölkerung an einer Lärmverminderung besonders zu berücksichtigen und die volks- und verkehrswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für den Standort Zürich aufzuzeigen.

Der Regierungsrat hat die Flughafenpolitik des Kantons Zürich verabschiedet. Als Grundlage diente Paragraph 1 des Flughafengesetzes, wonach der Staat den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen fördert und dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs berücksichtigt. Die Flughafenpolitik umfasst die folgenden vier Grundsätze:

Schutz der Bevölkerung
Der Kanton Zürich strebt einen bestmöglichen Schutz der Wohnbevölkerung vor den Lärmauswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich an. Die Anzahl der von schädlichem oder lästigem Fluglärm betroffenen Einwohner ist zu begrenzen und zu verringern. Der Regierungsrat sucht daher nach Möglichkeiten, einen verbindlichen Richtwert für die vertretbaren Gesamtlärmimmissionen des Flughafens Zürich zu definieren. Er ist weiterhin der Ansicht, dass die Bündelung der Flugbewegungen über den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten dem Schutz der Bevölkerung am besten gerecht wird. Damit diese Grundsätze unter Wahrung eines sicheren und zuverlässigen, das heisst wetterunabhängigen, Flugbetriebs umgesetzt werden können, ist eine qualitative Verbesserung des Pistensystems ohne Kapazitätsausbau zu prüfen sowie ein verbessertes Betriebskonzept mit siebenstündiger Nachtruhe und Ruhezeiten zu entwickeln. Dazu fordert der Kanton Zürich den Bund auf, mit Deutschland neue Verhandlungen über das An- und Abflugverfahren des Flughafens Zürich aufzunehmen, mit dem Ziel, den Schutz der Bevölkerung grenzüberschreitend zu verbessern. Solange die Deutsche Rechtsverordnung (DVO) besteht, stellt die rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges aus Sicht des Kantons Zürich die einzig mögliche Alternative für eine schnellstmögliche Entlastung dar.

Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Volkswirtschaft des Kantons Zürich durch einen wettbewerbsfähigen Flughafen mit Drehkreuzfunktion
Der Kanton Zürich setzt sich für einen effizienten Betrieb der Flughafeninfrastruktur als notwendige Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Zürich im Wettbewerb mit anderen Standorten ein. Er wehrt sich gegen wettbewerbsverzerrende und diskriminierende Massnahmen und bekennt sich zur Drehkreuzfunktion des Flughafens Zürich sowie der Swiss als Homecarrier.

Vertrauen der Bevölkerung und Akzeptanz des Flughafens
Der Kanton Zürich fördert durch eine klare politische Haltung das Vertrauen der Bevölkerung in seine Flughafenpolitik sowie die Akzeptanz des Flughafens als wichtiger Verkehrsinfrastruktur. Dazu verfolgt er eine partnerschaftliche, kantons- und landesübergreifende Zusammenarbeit sowie einen institutionalisierten Austausch und bindet die Gemeinden sowie die Bevölkerung des Kantons Zürich in seine Politik ein. Der Kanton Zürich strebt zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit die rasche und koordinierte Einleitung und Bereinigung der raumplanerischen Grundlagen auf kantonaler und nationaler Ebene (Richtplan, SIL) sowie die Erarbeitung eines Betriebsreglements an.

Sicherheit und Zuverlässigkeit des Flugbetriebes
Der Kanton Zürich setzt sich für einen jederzeit sicheren und zuverlässigen Betrieb auf hohem internationalem Standard ein.

Medienmitteilungen Kanton Zürich, 16.09.2004