Markierungslichter am Loorenkopfturm (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Zusätzliche Sicherheit für den Südanflug

ege. Der Aussichtsturm Loorenkopf, der sich auf der bewaldeten Anhöhe des Adlisbergs in der Anflugschneise für Landungen auf Piste 34 des Flughafens Zürich befindet, wird gemäss richterlichem Entscheid per 31. August befeuert, das heisst mit einer Beleuchtung versehen. Die Anlage geht termingerecht in Betrieb, wie der Sekretär des Zürcher Gesundheits- und Umweltdepartements auf Anfrage bestätigte. Der Zürcher Stadtrat hatte zuvor zur Bekräftigung seiner Ablehnung der Südanflüge Beschwerde erhoben gegen die Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), wonach die Befeuerung auf den 15. April 2004 hätte erstellt werden müssen. Die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) hat in der Sache noch nicht entschieden, erteilte der Beschwerde jedoch aufschiebende Wirkung bis zum Eintritt der dunkleren Jahreszeit. Die rote, nicht blinkende Markierung des Loorenkopfs wird nachts und bei düsterem Tageslicht eingeschaltet. (NZZ, 27.8.04) 

Hinweis für die Piloten

Das BAZL weist darauf hin, dass der Loorenkopf kein Sicherheitsrisiko bedeutet für den Anflug auf Piste 34. Auch ohne die Hindernisbefeuerung würden sämtliche internationalen Normen eingehalten. Aus Gründen der Wahrnehmbarkeit für die Piloten sei die Befeuerung als Element eines zusätzlichen Sicherheitsnetzes jedoch notwendig. Das Luftamt beruft sich auf eine Sicherheitsempfehlung des Büros für Flugunfalluntersuchungen, welches nach dem Absturz einer Alitalia-Maschine am Stadlerberg im November 1990 die Befeuerung des erhöhten Terrains verlangt hatte, obwohl der Stadlerberg kein Sicherheitsrisiko für den Anflug auf Piste 14 darstelle.

Zu den sekundären Sicherheitsvorkehrungen für den Südanflug gehört nebst der Markierung des Loorenkopfs die Befeuerung zweier Hochspannungsmasten auf Stadtgebiet. Für die Anbringung dieser Markierungslichter verlangte die Stadt Zürich eine separate Verfügung des BAZL. Das Amt erliess die Verfügung Mitte August. Die Frist für die Befeuerung der beiden Hochspannungsmasten wurde auf Ende September festgelegt.

Klage in Mannheim

Die Stadt Zürich kämpft an verschiedenen Fronten gegen die Südanflüge. Der bereits im letzten Herbst angekündigten Klage der Gemeinde Zollikon gegen die 213. Deutsche Verordnung haben sich Zürich und die Gemeinde Zumikon angeschlossen. Die Klage wurde im Juni 2004 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim deponiert.


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BAZL bewilligt neue Anflugroute entgegen eigenen Sicherheitsbestimmungen (VFSN) 30.4.04