Flugplatz Dübendorf: Bund passt Planungen für den Innovationspark und die Aviatik an (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Bundesrat hat heute die Sachpläne für das Militär und die zivile Luftfahrt angepasst. Er schafft damit die Grundlagen für eine künftige zivile Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf.  Die Anpassung des Sachplans Militär und die Genehmigung einer Anpassung des Zürcher Richtplans ermöglichen dem Kanton Zürich zudem die Realisierung eines Innovationsparks auf dem Gelände des Flugplatzes Dübendorf.

Am 3. September 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf neu als ziviles Flugfeld mit einer Bundesbasis zu nutzen und auf einem Teil des Bundesgeländes die Errichtung des Hub-Standortes Zürich des Schweizerischen Innovationsparkes zu ermöglichen. Da neue Flugplätze in der Schweiz kaum mehr realisierbar sind, ist es aus Sicht des Bundes sinnvoll, ehemalige Militärflugplätze zu erhalten und nach Möglichkeit der Zivilluftfahrt zur Verfügung zu stellen. Das entspricht auch der strategischen Stossrichtung des Luftfahrtpolitischen Berichts 2016.

Heute hat der Bundesrat die dafür notwendige Änderung des Sachplans Militär (SPM) und des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) genehmigt. Damit wird das für den Innovationspark benötigte Gelände freigegeben und die Umnutzung des jetzigen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld ermöglicht. Zudem werden auch die Lärmbelastungskurven enger gezogen, da diese noch den früheren Betrieb mit Kampfjets abbilden. Die Anrainergemeinden erhalten dadurch einen grösseren planerischen Spielraum für ihre Siedlungsentwicklung. Ausserdem hat der Bundesrat die Anpassung des Richtplans des Kantons Zürich genehmigt. Damit werden die behördenverbindlichen Rahmenbedingungen für die weitere Planung und Realisierung des Innovationsparks geschaffen.

Um den heutigen Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld mit einer Bundesbasis umzuwandeln, muss der allgemeine Teil (Konzeptteil) des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) angepasst werden. Darin ist nun festgehalten, dass das zivile Flugfeld Dübendorf in erster Linie dem Geschäftsreiseverkehr dienen und für Werkflüge sowie Sport- und Freizeitflüge offenstehen soll. Zudem beherbergt das zivile Flugfeld eine Helikopter-Basis für Rettungsflüge und Flüge der Kantonspolizei. Weitere gewerbsmässige oder zivile Helikopterflüge sind möglich. Dagegen sind eine fliegerische Grundschulung sowie regelmässiger Linien- und Charterverkehr ausgeschlossen. Das zivile Flugfeld soll von der Luftwaffe mitbenützt werden können.

Der Bund hat von der Absicht des Kantons Zürich Kenntnis genommen, für den Flugplatz Dübendorf ein alternatives Konzept eines „historischen Flugplatzes mit Werkflügen“ zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung bis Ende 2016 dem Bund einzureichen. Danach wird das BAZL, zusammen mit dem Kanton und den Standortgemeinden, die Erarbeitung eines SIL-Objektblatts für das zivile Flugfeld Dübendorf in Angriff nehmen. Darin werden die Rahmenbedingungen für die Infrastruktur und den künftigen Flugbetrieb festgelegt. Das SIL-Objektblatt Dübendorf bildet die Grundlage für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Es wird im Rahmen eines Mitwirkungs- und Anhörungsverfahrens öffentlich aufgelegt.

BAZL, 31.08.2016


siehe auch: Gemeinden lancieren neue Idee für den Flugplatz Dübendorf (TA)