Ausgewogene Berichterstattung wird verlangt (StgFl)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Stiftung gegen Fluglärm (www.stiftungfluglaerm.ch) nimmt Stellung zum revidierten Korruptionsstrafrecht:

Gockhausen, 30.06.2016: - Die einseitige Berichterstattung vieler Medien in Sachen Flugverkehr, Gesundheits- und Umweltschutz beruht nicht selten auf der Grundlage einer „Pflege“ der Medien durch weitblickende Unternehmen und Organisationen.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Korruptionsstrafrechts per 1. Juli 2016 wird die Stiftung gegen Fluglärm verstärkt darauf achten, ob solche Begünstigungen unter Umständen zu einer einseitigen Berichterstattung führen, die nicht mehr ganzheitlich ist.

Adolf Spörri, der Präsident der Stiftung, sagt dazu: „Gerade im Falle des Flughafens Kloten, aber auch bei den beiden Flughäfen Genf und Basel- Mulhouse ist es offensichtlich, dass nicht nur die Flughäfen, sondern auch die Fluggesellschaften eine auffallend positive Darstellung in den Medien erhalten. Umweltschutz und Gesundheitsfragen werden im Zusammenhang mit dem Ausbau der Flughäfen nur ungenügend berücksichtigt“. Als Folge der Inkraftsetzung des neuen Korruptionsstrafrechts per 1. Juli 2016 werden Korruptionsfälle, auch bei der Bestechung Privater, als Offizialdelikt verfolgt und mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. „Es ist zu hoffen“, so Adolf Spörri, „dass das neue Gesetz unter anderem auch zu einer ausgewogenen Berichterstattung führt, bei welcher künftig verstärkt auch Gesundheitsrisiken und Umweltbelastungen thematisiert werden, die vom Flughafen und vom Flugbetrieb ausgehen.“

Stiftung gegen Fluglärm, 30.06.2016