SVP bekämpft Innovationspark (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Volksentscheid verlangt

Die SVP wehrt sich vor Bundesgericht gegen den Eintrag des Innovationsparks in den kantonalen Richtplan. Die Beschwerde habe aber wenig Chancen, meint ein Staatsrechtler.

Der Dübendorfer SVP-Präsident Patrick Walder und der Verein Forum Flugplatz gelangen mit einer Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht. Sie wollen erreichen, dass der Richtplaneintrag des Innovationsparks auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf dem fakultativem Referendum unterstellt wird. Ihren Protest hatten sie schon vor der entscheidenden Kantonsratssitzung Ende Juni angekündigt. Ohne Erfolg: Der Kantonsrat stimmte der Richtplanrevision mit 113 zu 47 Stimmen zu . Dagegen votierten einzig Kantonsräte aus SVP und EDU (NZZ 30. 6. 15). Chancenlos blieb auch der Antrag der SVP, den Entscheid dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Mehrbelastung befürchtet

Nun machen SVP und der von Walder präsidierte Flugplatzverein ihre Drohung wahr und gelangen ans Bundesgericht. In ihrer 17-seitigen Stimmrechtsbeschwerde berufen sie sich auf den Verfassungsartikel 33. Dieser besagt unter anderem, Beschlüsse des Kantonsrates seien dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn sie von grundlegender Bedeutung seien und langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen hätten.

Diese Bestimmung ist für Walder klar erfüllt. Schliesslich würden 70 der 230 Hektaren des Flugplatzareals für den Innovationspark freigegeben und damit «die letzte grosse Landreserve im Kanton zubetoniert», wie er in einer Mitteilung schreibt. Zudem führe der Betrieb im Innovationspark zu erheblichem Mehrverkehr und zusätzlichen Immissionen. Walder findet: «Der Startschuss für ein solches Generationenprojekt sollte von der Bevölkerung gegeben werden, nicht vom Kantonsrat allein.» Andernfalls würden sich gewisse Politiker in Dübendorf ein Denkmal setzen, ohne dass die Zürcher Stimmbürger über diesen Gigantismus abstimmen könnten, moniert der SVP-Politiker. Ein solch undemokratischer Vorgang sei inakzeptabel.

Geringe Erfolgschancen

Alain Griffel, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, räumt der Beschwerde nur kleine Erfolgsaussichten ein. Richtpläne seien im Kanton Zürich nicht referendumsfähig, weil sie einen zu geringen Konkretisierungsgrad aufwiesen. Im Fall des Innovationsparks bedeute der Richtplaneintrag keineswegs, dass und wie genau allenfalls das Projekt in Dübendorf umgesetzt werde. Die Realisierung werde in nachgelagerten planerischen Schritten geregelt, die dann auch referendumsfähig seien beziehungsweise rechtlich angefochten werden könnten.

Den Verfassungsartikel 33 hätten die Verfassungsgeber kaum auf Richtpläne gemünzt, meint Griffel. Sonst hätte dies seiner Meinung nach explizit im Verfassungstext erwähnt sein müssen – nicht zuletzt, da Richtplaneinträge per Definition erhebliche Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen hätten. Griffel hält für wenig wahrscheinlich, dass das Bundesgericht anordnen wird, dass bei Richtplanrevisionen im Einzelfall geprüft werden soll, ob sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien. «Das würde völlig quer in der Landschaft stehen», meint er.

So oder so: Die SVP und das Forum Flugplatz Dübendorf haben signalisiert, dass sie noch nicht aufgegeben haben. Mit innovativem Widerstand gegen den Innovationspark in Dübendorf ist weiterhin zu rechnen.

NZZ, 27.08.2015




Innovationspark – Volk soll darüber abstimmen

Das Bundesgericht muss sich mit der Zukunft des Flugplatzes Dübendorf ZH befassen. Grund: Eine Stimmrechtsbeschwerde will eine Volksabstimmung erreichen.

Der Zürcher Kantonsrat hat Ende Juni mit 113 zu 47 Stimmen den geplanten nationalen Innovationspark in Dübendorf im kantonalen Richtplan festgesetzt. Dafür sollen bis zu 70 Hektaren im Kopfbereich des Flugplatzareals zur Verfügung stehen. Ein Antrag der SVP, den Richtplanentscheid den Stimmberechtigten zu unterbreiten, wurde mit 115 gegen 54 Stimmen deutlich abgelehnt.

Mit einer am Donnerstag vorgestellten Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht will das Forum Flugplatz Dübendorf erreichen, dass dieser Entscheid nachträglich korrigiert wird. Es fordert, dass die vom Kantonsparlament beschlossene Teilrevision des kantonalen Richtplans dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Grosse Auswirkungen auf die Umwelt

Beim Richtplaneintrag handle es sich um den ersten, nicht mehr rückgängig zu machenden Schritt, dass der Bund dem Kanton Zürich 70 Hektaren einer der grössten strategischen Landreserven des Bundes abgebe. Dieser Beschluss sei somit von «höchster politischer Dimension» und beschränke sich nicht auf blosse Raumplanung, heisst es in der Begründung der Beschwerde.

70 Hektaren Landwirtschaftsgebiet dem Innovationspark zuzuführen, habe erhebliche Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen. Hinzu komme, dass der Bund die Absicht habe, weitere rund 30 Hektaren der Flugplatz Dübendorf AG für die zivile Aviatik zur Verfügung zu stellen.

Stimmbürger sollen Stellung beziehen

Dem Flugplatz drohe mit dem Innovationspark eine grossflächige Zubetonierung mit erheblichen Auswirkungen auf das tierische und pflanzliche Leben. Ausserdem sei mit erheblich mehr Verkehr und Lärm zu rechnen. Der Innovationspark in Dübendorf wird gemäss Plänen des Kantons von bis zu 25\'000 Personen täglich frequentiert.

Das Forum Flugplatz Dübendorf ist deshalb der Ansicht, es müsse möglich sein, dass zumindest die Teilrevision der Richtplanung dem Referendum unterstellt wird, damit auch die Stimmbürger die Möglichkeit haben, zum geplanten Innovationspark, beziehungsweise zur geplanten Landabgabe des Bundes Stellung zu nehmen.

Aufschiebende Wirkung verlangt

Das Forum beruft sich dabei auf die Zürcher Kantonsverfassung. Diese verlange, dass «Beschlüsse von grundlegender Bedeutung, die langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben», dem fakultativen Referendum unterliegen.

Zudem soll das Bundesgericht der Stimmrechtsbeschwerde aufschiebende Wirkung erteilen. Es müsse verhindert werden, dass teure Planungen vorangetrieben werden, die sich im Nachhinein als unnütz erwiesen, falls das Stimmvolk gegen den Beschluss des Kantonsrates das Referendum ergreife und dieses gutheissen sollte.

20min, 27.08.2015




siehe auch: Medienmitteilung zur Beschwerde gegen den Innovationsbank (VFSN)