Aufnahme von Fluglärmartikel wird vom Verfassungsrat klar abgelehnt (AvU)

Publiziert von VFSNinfo am
Verfassungsgesamtentwurf beraten sda. Der Zürcher Verfassungsrat will keinen Fluglärmartikel in der neuen Verfassung. Er hat gestern bei der zweiten Lesung des Gesamtentwurfs den in letzter Minute von den Grünen eingebrachten Artikel mit 57 zu 27 Stimmen abgelehnt.

Die Grünen hatten festhalten wollen, dass der Flughafen Zürich «in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der von Flugemissionen betroffenen Wohnbevölkerung» betrieben wird. Nach der Ablehnung des Artikels unterstützte auch die SP den Grünen-Zusatz nicht, den Flugverkehr auf jährlich 250 000 Bewegungen zu beschränken sowie die Nachtflugsperre auf mindestens neun Stunden zu erweitern. Zur Frage der Begrenzung des Flugbetriebs werde sich ohnehin die Bevölkerung noch äussern können, hiess es von linker Seite. Eine kürzlich lancierte Volksinitiative stosse auf breite Unterstützung. (AvU, 11.6.04)

Auszug:

Wenn der Vorschlag der Grünen angenommen würde, könne der Flughafen Zürich gleich geschlossen werden, warnte die Sprecherin der SVP. Der Wirtschaftsstandort Zürich brauche einen starken Flughafen mit unternehmerischen Freiheiten. Am Flughafen hingen auch sehr viele Arbeitsplätze, gab sie weiter zu bedenken. Nach Ansicht von Regierungsrat Christian Huber hätte ein Luftverkehrartikel zumindest nicht auf den Fluglärm begrenzt werden dürfen. Auch die Berücksichtigung von Tourismus und Wirtschaft hätten laut Huber erwähnt werden müssen.