Zu viele Kompromisse (Leserbriefe ZSZ/TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Obwohl auf zwei Schweizer ein Deutscher den Flughafen Zürich benutzt, will Deutschland die Anzahl der Anflüge auf 80\'000 senken. Gemäss offiziellen Messungen hat Deutschland keinen Fluglärm, dennoch   kann man sich erfolgreich gegen die zahnlose Regierung der Schweiz durchsetzen. Der Lärm der deutschen Flugzeuge soll in der Schweiz stattfinden.
Der Hauptlärm findet zu 98 Prozent im Kanton Zürich statt. Wobei demnächst die Starts aus Renditegründen weiter in den Süden ausgedehnt werden sollen. Da werden lieber laute Schleifen über das dichtest bewohnte Gebiet am Zürichsee geflogen, als in geradem Sinkflug von Norden ein paar Wälder zu überfliegen. Der Schweizer macht ja auch dann Kompromisse, wenn es nicht angebracht ist. Die deutschen Laster fahren ohne Lärmzuschlag durch den Gotthard, die Autobahn zum Flughafen ist für Deutsche Vignetten-frei, die Taxis dürfen aus Deutschland an den Flughafen kommen. Die Lärmschutzmassnahme eines Motörchens, um die Fenster zu schliessen, kann im Übrigen nur als schlechter Witz des Bazl betrachtet werden. Billiger wäre nur noch die Abgabe von Gehörschutzpfropfen an die Bevölkerung.
Werner Fuchs, Wädenswil

Minimalistisches Schutzkonzept
Das Schutzkonzept (Auflage vom Bundesgericht) der Flughafen Zürich AG (FZAG) erfasst viele vom Südanflug-Lärm betroffene Gemeinden wie Männedorf nicht. Dass der Perimeter nur bis Dübendorf (Gockhausen) definiert wurde, ist eine Frechheit gegenüber der betroffenen Bevölkerung. Der Fluglärm endet nicht an der Grenze von Gockhausen. Männedorf, Stäfa oder Uetikon sind sehr stark belastet durch das manöverintensive Einsteuern der Flugzeuge in den ILS-Strahl.
Die Flugzeuge sind noch nicht in einem Gleitflug, sondern müssen mit Schub und Tragflächenanpassungen den ILS-Strahl treffen. Dies verursacht viele Lärmpeaks, welche sehr störend und vor allem auch bei geschlossenem Fenster hörbar sind. Die Lärmkurven der Empa, worauf sich das Schutzkonzept abstützt, geben nur einen ungefähren Rahmen vor und sind unpräzis. Sie bilden die effektive Lärmsituation nicht ab, da nur ein gemittelter Wert dargestellt wird. Die Aufwachreaktion erfolgt aber aufgrund der Lärmpeaks. Die FZAG präsentiert mit diesem Konzept ein einseitiges und zu Gunsten der FZAG minimalistisches, kostenoptimiertes, unausgereiftes Konzept mit vielen Unklarheiten und erfüllt daher die Anforderungen des Bundesgerichts nicht. Vor allem wird es aber den Bedürfnissen der Anwohner in der Südschneise nicht gerecht und deckt wesentliche Gebiete der Südschneise von Gockhausen bis Stäfa nicht ab.
Urs R. Dumermuth, Männedorf

ZSZ, 28.03.2012




Jetzt muss der Bund umdenken.
Die Erkenntnis, dass die Fluglärmbelastung ungleichmässig zulasten der Schweizer verteilt sei, kommt nach über acht Jahren des Schweigens reichlich spät. Jedoch besser spät als nie. Die deutsche Swiss ist die Hauptverursacherin des Fluglärms über Schweizer Territorium und dem Kanton Zürich. Es ist zu hoffen, dass sich nun auch das Uvek und das Bazl nicht mehr bereit sind, ihre Trümpfe aus der Hand zu geben und unnötige Konzessionen an Deutschland zulasten der Schweizer Bevölkerung zu machen.
Ursula Hofstetter, Forch

TA, 28.03.2012, Seite 11