Die unliebsamen Fakten in der Schublade (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Deutschland setzt im Fluglärmstreit aufs Kräftemessen statt auf wissenschaftliche Berechnungen

Im Fluglärmstreit ist immer wieder von der Lärmanalyse die Rede. Sie zeigt auf, dass die Bevölkerung in der Schweiz heute schon die Hauptbelastung durch den Flughafen Zürich trägt.

Andreas Schürer

Natürlich hat Angela Merkel andere Sorgen als den Flughafen Zürich. Doch vage dürfte sich die deutsche Kanzlerin erinnern, dass sie im Frühling 2008 eine Paketlösung im Fluglärmstreit mit der Schweiz kategorisch ausschloss – dafür aber Hand bot zu einer nüchternen Gesamtschau. Am 29. April 2008 kam Merkel schliesslich mit dem damaligen Schweizer Bundespräsidenten Pascal Couchepin überein, dass bezüglich des Flughafens Zürich die Gesamtlärmbelastung ermittelt werden soll. Unabhängig von Landesgrenzen sollte fachgerecht berechnet werden, wie stark die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich vom Lärm betroffen ist. Vorgenommen hat die Berechnungen das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt – gestützt auf die deutsche Gesetzgebung. Das am 29. Oktober 2009 publizierte Resultat war eindeutig: In Deutschland ist keine einzige Person von Lärm betroffen, der Grenzwerte überschreitet.

Vorgehen war breit abgestützt

Die Analyse war gedacht als ein Mosaikstein für die weiteren Gespräche. Doch Deutschland spedierte die unliebsamen Fakten kurzerhand in die Schublade. In den Gesprächen in den letzten vier Jahren brachte die Schweiz das Ceterum Censeo vor, die Lärmanalyse müsse für das Finden einer ausgewogenen Lösung berücksichtigt werden. Die deutsche Seite verbarrikadierte sich stets hinter der Argumentation, das Lärmempfinden sei subjektiv – nur eine sicht- und zählbare Grösse wie die Zahl der Überflüge eigne sich für eine verbindliche und klare Regelung. Der deutsche Verkehrsminister Ramsauer urteilte in der «NZZ am Sonntag»: «Die Hoffnung, man könne sich bei der Lärmfrage auf physikalisch gemessene Werte abstützen, ist dahingeschmolzen wie Schnee an der Davoser Sonne.» Die von Merkel und Couchepin in Auftrag gegebene Lärmmessung sei überdies, kaum sei sie fertig gewesen, sofort heftig und grundsätzlich bestritten worden.

Das ist teilweise richtig – aus Süddeutschland kam heftige Kritik. Nicht zuletzt deshalb verstieg sich Bundesrätin Leuthard kürzlich zum Taliban-Vergleich und hielt den Süddeutschen vor, die Schweiz trage den rechtlich relevanten Lärm zu 100 Prozent selber. Falsch ist die Aussage Ramsauers aber in Bezug auf die deutschen Direktbeteiligten an der Lärmanalyse, unter ihnen auch Vertreter Süddeutschlands wie Jörg Gantzer, Erster Landesbeamter im Landratsamt Waldshut, und Wolfgang Schu von der Bürgerinitiative Flugverkehrsbelastung. Im von beiden Seiten unterzeichneten Ergebnisbericht heisst es: «Die Vertreter Deutschlands und der Schweiz waren sich einig, dass die Ergebnisse sorgfältig erarbeitet sind und eine sachgerechte Grundlage für die Beurteilung der durch die An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich hervorgerufenen Belastung darstellen.»

Die Analyse zeigt klar auf: Der Forderung Deutschlands, die Schweiz solle die Hauptbelastung durch ihren Flughafen selber tragen, wird schon Rechnung getragen. Für die Berechnungen der Belastung am Tag wurden das Jahr 2007 und das Jahr 2024 (mit einer angenommenen Jahreskapazität von 350\'000 Flugbewegungen) herangezogen. Für die Lärmbetroffenen gibt es nach deutscher Gesetzgebung drei Kategorien: Betroffene in einer Schutzzone 1 (ab 65 Dezibel), Betroffene in einer Schutzzone 2 (60 bis 64 Dezibel) und Betroffene von Lärm, der keine Grenzwerte überschreitet (bis 59 Dezibel). Das Fazit: In Süddeutschland werden die Grenzwerte nicht annähernd überschritten. Von Lärm über 50 Dezibel sind nur einige hundert Personen betroffen, der Höchstwert wird mit 53 Dezibel angegeben, total sind knapp 25\'000 Deutsche vom Lärm tangiert (siehe Tabelle). In der Schweiz dagegen werden insgesamt fast 500\'000 Personen belärmt. Ab dem Wert 54 Dezibel, von dem an auf deutscher Seite niemand mehr tangiert ist, sind auf Schweizer Seite noch über 86\'000 Personen aufgelistet, über 18\'000 in den Kategorien mit Grenzwertüberschreitungen. Alles in allen kann man festhalten: Die Betroffenheit der Schweizer ist sowohl qualitativ als auch quantitativ bedeutend grösser als jene Deutschlands. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Berechnungen für das Jahr 2024. Die Lärmfolgen des Wachstums müsste die Schweizer Bevölkerung tragen.

In der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr ist das Verhältnis der Betroffenheit noch einseitiger. Wegen der Anflugsperre über Süddeutschland in den Tagesrandstunden ist niemand in der Schwarzwald-Region von Lärm betroffen. In der Schweiz sind es jedoch über 150\'000 Personen, mehr als 12\'000 befinden sich nach deutschem Recht in einer Nachtschutzzone mit rechtlich relevantem Lärm.

Dem Osten droht mehr Lärm

Frohgemut hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Oktober 2009 gemeldet: «Die Schweiz wird gestützt auf das Resultat der Lärmanalyse der deutschen Seite einen Lösungsvorschlag für eine künftige Regelung der An- und Abflüge unterbreiten.» So wie es aussieht, dringt sie mit ihren Vorschlägen nicht durch. Ramsauer hat sich ausbedingen lassen, dass die Zahl der Anflüge über Süddeutschland weiter reduziert wird, er stellt die Zahl von 80\'000 in den Raum. Bedeuten würde dies, dass die dichtbesiedelten Anflugschneisen in der Schweiz mehr belärmt würden; besonders schlechte Karten hat der Osten. Die Vereinigung Bürgerprotest Fluglärm Ost schrieb denn am Montag auch in einer Mitteilung: «Doris Leuthard opfert die eigene Bevölkerung.»

NZZ, 31.01.2012