BAZL bewilligt neue Anflugroute entgegen eigenen Sicherheitsbestimmungen (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am

Medienmitteilung zum „Protest auf dem Loorenkopf“ vom 30. April 2004

Seit Freitagmorgen, 30. April ist das neue Anflugverfahren auf die Piste 34 des Flughafens Zürich in Betrieb. Wiederum wird ein neues Anflugverfahren ohne rechtliche Grundlagen und unter Missachtung von Sicherheitsregeln eingeführt. Mit der Freigabe verstösst das Bundesamt für Zivilluftfahrt gegen seine eigenen Sicherheitsauflagen. Dagegen haben am Freitagmorgen um 6:00 Uhr über 200 Mitglieder des Vereins Flugschneise Süd – NEIN auf dem Loorenkopf protestiert

Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen und ungenügenden Sicherheitsabklärungen hat sich die Stadt Zürich mit Recht gegen die Befeuerung des Loorenkopfturmes per 30. April 2004 zu Wehr gesetzt. Da die Befeuerung heute fehlt, dürften aufgrund der ursprünglichen Sicherheitsauflagen des BAZL heute gar keine Localizer-Anflüge durchgeführt werden. Das BAZL jedoch missachtet skrupellos seine eigene Sicherheitsauflage und verlangt nun neu erst eine Befeuerung per Ende August, da in den Sommermonaten um 6:00 Uhr genügend Tageslicht vorhanden sei, sodass die Piloten das Hindernis wahrnehmen können. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass Südanflüge bei Dunkelheit, (nachts bis 00:30 Uhr) bis zur Befeuerung des Turmes nicht zulässig sind, da zu diesen Nachtzeiten die notwendigen Sichtverhältnisse nicht gegeben sind.

Dass mit den Südanflügen in fahrlässiger Weise mit der Sicherheit von Flugpassagieren und vor allem der Bevölkerung am Boden umgegangen wird, ist eine Tatsache. In der Südanflug-Sicherheitsstudie von Skyguide vom 8. Oktober 2003 ist zu den Risikofaktoren vermerkt: „Das BAZL erteilt Weisung an Skyguide die Sicherheitsmargen stark zu reduzieren (absolutes Minimum), um die Südanflüge überhaupt zu ermöglichen“. Alarmierend ist zudem die Feststellung im Bericht, dass der kleinste Piloten- oder Lotsenfehler zu einem Absturz führen kann, - und das über dichtest besiedeltem Gebiet! Hat beim BAZL wirklich Sicherheit oberste Priorität, wie gerne beteuert wird?

Immer noch sind je über tausend Beschwerden gegen die Südanflüge und die Installation des ILS auf Piste 34 hängig. Mit einer Arroganz die ihresgleichen sucht, verzögert die Rekurskommission UVEK die Behandlung dieser Beschwerden. Ein Urteil wurde erst auf Oktober 2004 in Aussicht gestellt. Es dürfte kein Zufall sein, dass bis dahin  das ILS 34 eingeführt und damit die Südanflüge zementiert sind.  Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das staatsrechtlich äusserst zweifelhafte Protokoll, das Bundesrat Moritz Leuenberger am 26. Juni 2003 in Bonn unterzeichnet hat, ohne Probleme umgesetzt werden kann. Dieses Vorgehen ist äusserst fragwürdig und hat nichts mehr mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Frustriert und aufgebracht nehmen wir zur Kenntnis, dass zu Gunsten des Flughafens Zürich einmal mehr rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien ignoriert und mit der Sicherheit der Bevölkerung fahrlässig umgegangen wird.
Die Bevölkerung in der Südflugschneise wird ihren Widerstand nie aufgeben. Wir werden kämpfen, bis die widerrechtlichen Südanflüge eingestellt werden.

Verein Flugschneise Süd – NEIN
Der Vorstand