Monatsrückblick Januar 2011 (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Liebe Mitglieder Das Bundesgericht hatte leider nicht den Mut, Südanflüge auf das absolute Minimum zu beschränken, zu viele hätten ihr Gesicht verloren. Aber es hat uns in vielen, für das SIL sehr entscheidenden Punkten, Recht gegeben.

Die wichtigsten News:
  • Alle Einschränkungen, die sich der Flughafen auferlegt hatte um die Plafonierungsinitiative zu bodigen, werden durch die Hintertür wieder aufgehoben. Diesmal mit dem Versuch, die Pisten „flexibler“, sprich nach Belieben nutzen zu können: Flughafen will Pisten flexibler nutzen und so Nachtruhe besser einhalten (TA).
     
  • Die Schweiz hat für viel Geld die NEAT gebaut, damit ganz Europa ungehindert durch die Schweiz rasen kann. Deutschland hat per Staatsvertrag zugesichert, dass bis dann die Anschlüsse auf deutscher Seite fertig gestellt sind. Was auch noch in vielen Jahren nicht der Fall sein wird. Wenn die Schweiz einen Staatsvertrag nur ganz minim verletzt, wird eine DVO erlassen, wenn Deutschland einen Staatsvertrag überhaupt nicht einhält, nimmt die Schweizer Politik das zur Kenntnis: Leuthard erläutert CSU-Fraktion die EU-Haltung der Schweiz (swissinfo).
     
  • Wir schicken einen grossen Blumenstrauss Richtung Osten. Die Fluglärmsolidarität hat das Bundesgericht mit ihrer hoffnungslosen Beschwerde gegen die wuchtig verworfene Fairteilerinitiative gezwungen, ganz klar zu Gunsten des Südens Stellung zu nehmen: Fairflug-Intitiative kommt nicht wieder vors Volk (TA).
     
  • Das Bundesgericht hat endlich, nach 2627!!! Tagen entschieden. Auch wenn viele über das Urteil enttäuscht sind, hat es uns doch in bemerkenswerten Punkten Recht gegeben.  Vor allem der Schutz der Bevölkerung steht über dem Wunsch des Flughafens nach grenzenlosem Wachstum: Sieg nach Punkten (VFSN).
    Ein paar Details des Entscheides: Südschneiser verkünden «Sieg nach Punkten» (ZOL).
     
  • Das hört sich doch gut an: Weniger Fluglärm in Landschaftsruhezonen (BAZL).
    Bei näherem Hinsehen muss man feststellen, dass sich das eigentlich von Amtes wegen neutrale BAZL (Aufsichtsorgan) auch dann auf die Seite der Fluglobby stellt, wenn es gegen die Wirtschaft ist. Dann wird plötzlich das private Vergnügen einiger weniger Hobbyflieger wichtiger eingeschätzt, als die Ruhe von hunderttausenden von Feriengästen und die wirtschaftlichen Interessen der Tourismusorte. Dicht besiedelte Gebiete wurden schon gar nicht in die Landschaftsruhezonen aufgenommen: Mountain Wilderness kritisiert BAZL (RZ).
     
  • Nach den von Deutschland vorgeschlagenen und unter der Federführung von Deutschland durchgeführten gemeinsamen Lärmmessungen gibt es keine Argumente mehr für eine DVO. Das Rezept Deutschlands: Auf Tauchstation gehen und Zeit schinden. Leider lässt sich die Schweiz das gefallen: Lösung im Fluglärmstreit wieder verschoben (TA).
    Dazu ein passender Leserbrief: 10 Prozent Lärm für Deutschland (Leserbrief TA).
     
  • Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man dem Regierungsrat eine grosse Portion Humor nicht absprechen: Erst erklärt er unser Referendum für ungültig und nachdem er vom Bundesgericht in den meisten Punkten zurückgepfiffen wurde - für überflüssig. Fragt sich einfach, warum es dann immer noch Südanflüge gibt: Zürcher Regierung lehnt Gegenvorschlag zu Pistenausbau-Verbot ab (ZOL).
     
  • Und wieder wird der Flughafen durch das Bundesgericht gestoppt:
    Flughafen Zürich: Bundesverwaltungsg. bestätigt Modell für Minderwert-Berechnung (swissinfo)


Vor 5 Jahren...


Ausblick und Anlässe:

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