Achtung: Frist 6. Mai 2004 - Einsprache gegen das neue Betriebsreglement (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am

Und wieder hat das BAZL ein neues Betriebsreglement sowie ein Plangenehmigungsgesuch für den Flughafen Zürich aufgelegt. Auch dieses beinhaltet die neuen Südanflüge und zusätzlichen Ostan­flüge, zudem noch frühere und spätere Startzeiten und den "wide left turn".

Wir empfehlen Ihnen, eine Einsprache einzureichen.

Obwohl das BAZL mitteilt, dass frühere Einsprachen übernommen werden und daher keine neuen Einsprachen notwendig seien, empfehlen wir Ihnen trotzdem aus rechtlichen und anderen Gründen eine Einsprache einzureichen, um Nachteile abzuwehren.

Eine Einsprache ist Voraussetzung, um später zu einer Beschwerde berechtigt zu sein.

Den Mitgliedern des VFSN wurden die beiden nachfolgenden Dokumente per Post zugestellt.

Anleitung zur Einsprache (pdf): hier klicken
Einspracheformular (pdf): hier klicken  

Entstehen Kosten bei der Einsprache oder durch die Vollmacht?

Die Einsprache ist kostenlos.

Kosten enstehen erst, wenn Beschwerde erhoben wird. Bei der letzten Beschwerde wurden die Kosten vom VFSN übernommen und wurde aus den Mitgliederbeiträgen finanziert. Mit der Vollmacht an den Verein entstehen den Mitgliedern keine Kosten.

Sollten wir feststellen, dass wir für eine erneute Beschwerde von den Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag benötigen, würden wir frühzeitig darüber informieren. Die Mitglieder haben dadurch die Möglichkeit, die Vollmacht zurückzuziehen, bevor Kosten entstehen würden.

PS: Informationen über das neue Betriebsreglement finden Sie hier

März 2004, VFSN