Gekröpfter Nordanflug: Vorgehen und Zuständigkeiten (UVEK)

Publiziert von VFSNinfo am
Bundesrat Leuenberger hat mit dem Kanton Zürich, dem Flughafen Zürich, Skyguide und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten bei den Planungsarbeiten für einen gekröpften Nordanflug festgelegt. Alle Beteiligten bekräftigten ihr grosses Interesse an einem raschen und koordinierten Vorgehen bei der Abklärung der Machbarkeit. Die entsprechenden Arbeiten sind aufwändig weil es sich beim gekröpften Nordanflug um ein neuartiges, nicht den internationalen Standards entsprechendes Verfahren handelt, das einen Sicherheitsnachweis voraussetzt.

An dem Treffen mit UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger nahmen die Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer, der Präsident des Flughafen-Verwaltungsrates, Andreas Schmid, der designierte Präsident des Skyguide-Verwaltungsrates, Guy Emmenegger, und der Direktor a.i. des BAZL, Max Friedli, teil. Sie einigten sich auf ein verbindliches Arbeitsprogramm für die weiteren Abklärungen zum gekröpften Nordanflug, das die weiteren Schritte in der Planung und die Zuständigkeiten festlegt.

Der Flughafen ist bereit, bei den anstehenden Abklärungen für die An-und Abflugverfahren weiterhin die Führung zu übernehmen. BAZL und Skyguide wirken dabei mit. Der Flughafen hat bereits im vergangenen Herbst bei einem ausländischen Expertenbüro mögliche Varianten für einen gekröpften Anflug erarbeiten lassen. Eine Grobskizze inklusive Lärmauswirkungen soll für das Mediationsverfahren aufbereitet werden.

Beim gekröpften Nordanflug, der südlich der deutschen Grenze verläuft und einige Kilometer vor der Landung auf die Pistenachse einschwenkt, handelt es sich um ein neues Verfahren, das  von den internationalen Standards abweicht. Aus diesem Grund muss ein solcher Anflug zuerst zertifiziert werden. Dafür ist ein ausgedehnter Sicherheitsnachweis mit komplexen Berechnungen umfangreicher Datenmengen erforderlich.

Wenn der Sicherheitsnachweis erbracht werden kann, sind weitere Abklärungen für die Entflechtung der Verkehrsströme, die neue Luftraumstruktur und die Kapazitäten, welche mit einem solchen Konzept erreicht werden können, notwendig. Das kann auch Auswirkungen auf andere An- und Abflugverfahren haben. Danach wird der Flughafen die für eine Einführung notwendige Änderung des Betriebsreglements beim BAZL beantragen. Schliesslich müsste Skyguide, die Installation der notwendigen Navigationsanlagen vornehmen und die neuen Flugsicherungsverfahren einführen. Die Teilnehmenden sind sich bewusst, dass diese Arbeiten mehrere Jahre in Anspruch nehmen (siehe Tabelle).

Parallel dazu arbeitet der Flughafen Zürich beschleunigt einen gekröpften Nordanflug auf Sicht aus, der als vorübergehende Variante zum Einsatz kommen kann. Ein solches Verfahren hätte eine Einschränkung der Kapazitäten zur Folge.
 

24. März 2004

UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Generalsekretariat UVEK
Bundeshaus Nord
Kochergasse 10 3003 Bern

Zeitplan für den gekröpften Nordanflug

UVEK, 24.03.2004