Scheinprozess (Leserbrief ZSZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Durch Notrecht wurde vor sechs Jahren der Verkehrsrichtplan des Kantons Zürich ausser Kraft gesetzt. Sechs Jahre benötigte das Bundesverwaltungsgericht, um den bundesrätlichen Gewaltakt in einem Scheinprozess zu sanktionieren,   dessen Ausgang von vornherein feststand. Sechs Jahre Verzögerungstaktik, indem das Bazl seine Pläne für den neuen Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) bereits auf dem heutigen Urteil des BVG aufbaute. Die Anhörung der klagenden Gemeinden und Bürgerorganisationen, ohne Protokoll, war eine Alibiübung ohne Einfluss auf das bereits feststehende, 436-seitige Urteil, das dann auch nur neun Tage danach verkündet wurde. Der Zeitpunkt entlarvt den Geist, der hinter diesem Prozess steckt: Mit der Veröffentlichung kurz vor Weihnachten wurde sichergestellt, dass die Empörungsschreie der betroffenen Bevölkerung möglichst in der politischen Festtagsflaute versickern. Auch die Urteilsbegründung gibt zu denken: Der Flughafen müsse diejenigen Kapazitäten ausgleichen können, die er mit der deutschen DVO verloren habe. Mit seinem Kniefall vor den reinwirtschaftlichen Interessen eines Privatunternehmens hat das BVG wohl den Kontakt zur unsere Demokratie seit je prägenden Opfersymmetrie ganz verloren.
Verliererin ist die Bevölkerung. Was bleibt, ist die Ohnmacht vor der Übermacht der Wirtschaftsinteressen, die selbst vor der Justiz nicht haltmacht. Hier wird ein Unternehmen vor unerwarteten, aber mitverschuldeten Ereignissen geschützt, denen es ohne Not und Existenzbedrohung zu widerstehen vermöchte, wie die Situation am Flughafen Zürich mit den rückläufigen Flugbewegungen eindrücklich beweist. 

Jean-Pierre Schiltknecht, Zollikerberg

ZSZ, 14. Januar 2010


siehe auch:
Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? (VFSN)