Ost- und Südanflüge sind zulässig (Leserbriefe NZZ/TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach über sechs Jahren innert wenigen Stunden bestimmt, dass zur Aufrechterhaltung eines geordneten Flugbetriebes die nicht gesetzes- und verfassungskonformen und daher illegalen Südanflüge zulässig sind.  Somit sind auch die Aufrechterhaltung der gefährlichsten Möglichkeit des Anflugs auf den Flughafen Zürich, die Aufrechterhaltung der durch den Lärmterror erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung Tausender Betroffener, die Aufrechterhaltung immenser Wertverluste auf privaten Liegenschaften und die Aufrechterhaltung des Verlustes seriös erarbeiteter Lebensqualität zulässig.
Unique dürfte der einzige privatisierte Betrieb in unserem Lande sein, zu dessen wirtschaftlichem Erfolg auf staatlichen Befehl hin einem grossen Teil der Bevölkerung derartige Lasten auferlegt werden. Gemäss Bundesverwaltungsgericht stehen zurzeit keine alternativen Anflugverfahren zur Verfügung. Wer das behauptet, bezieht sein Fachwissen wohl aus Globi-Büchern. Das Bundesverwaltungsgericht benötigte volle 2301 Tage, um die Tausende von Beschwerden abzuweisen. Kein Skandal? In welcher Diktatur leben wir eigentlich?
Adrian Schoop, Gockhausen

Seit über sechs Jahren wird der Süden des Kantons Zürich illegal überflogen, daran wird auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts ändern. Bestehende Gesetze werden einfach über den Haufen geworfen. Abertausende von Einsprachen wurden einfach ignoriert. Die sogenannten Verantwortlichen haben keine Ahnung, was bei uns im Süden des Kantons Zürichs vor sich geht. Wie auch? Sie sind nicht betroffen und schlafen den Schlaf der Gerechten. Abertausende von Menschen in der illegalen Südschneise werden ihres Schlafes zu Unzeiten beraubt und einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Und das alles nur, weil Bundesrat Leuenberger vor sechs Jahren dem süddeutschen Druck nachgab.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt auch, dass es keine Alternativen gibt. Die ganze Schweiz weiss inzwischen, dass es den gekröpften Nordanflug gibt, der Abertausende von Menschen entlasten würde. Der gekröpfte Nordanflug würde die Menschen im Aargau gar nicht tangieren, da die Anflugroute weit oben und nicht, wie von Aargauer Politikern fälschlicherweise behauptet, über das AKW führen würde. Aber weil der neue Chef des Bundesamts für Zivilluftfahrt ein Aargauer ist, ist jeglicher Kommentar überflüssig. Das Bundesverwaltungsgericht brauchte ein paar Stunden, um das zu entscheiden? Lachhafter kann ein Urteil gar nicht sein. Die Betroffenen im Süden werden das Urteil mit Garantie ans Bundesgericht weiterziehen.
Anita Valentino-Mettler, Dübendorf

Solange das Bundesgericht, welches als oberste richterliche Instanz des Landes Schweiz zu entscheiden hat, nicht eindeutig die Süd- und Ostanflüge als rechtens anerkannt hat, bleiben diese Anflüge unrechtmässig. Sechs lange Jahre brauchte also das Bundesverwaltungsgericht, um in einem Schnellschuss diesen skandalösen Entscheid bekanntzugeben, wohl wissend, dass es damit das dichtestbesiedelte Gebiet der Schweiz dem Fluglärm, aber auch der Umweltverschmutzung aussetzt. Wie denkt wohl unser Umweltminister über diese Tatsache?
Die Flughafensprecherin hat vollkommen recht, trotz diesem unglaublichen Verdikt des Bundesverwaltungsgerichtes kann keine seriöse Beurteilung vorgenommen werden. Dass aber dieser Flughafen je zu einer solchen gelangen wird, bezweifle ich sehr. Er hätte es in der Hand, die Einführung der neuen, weniger Lärm erzeugenden und umweltschonenderen Anflugverfahren voranzutreiben, doch davon hört man nichts. Hingegen sollen nun auch noch ungleich lärmigere Südstarts möglich sein. Wie menschenverachtend.
Waltraud Borsodi, Egg

NZZ, 19.12.22009


Warten auf Ersatzlösungen.
Die Südanflüge sollen gemäss Bundesverwaltungsgericht legitim sein, obwohl sie ganz klar gegen immer noch geltendes Recht wie das kantonale Raumplanungsgesetz, den kantonalen Richtplan, das Umweltschutzgesetz, die Luftreinhalteverordnung u. a. m. verstossen. Und die Bevölkerung im Süden des Flughafens soll nun die Konsequenzen des arroganten Verhaltens der früheren Flughafenbehörde gegenüber unseren deutschen Nachbarn ausbaden. Das Wohlergehen der privatrechtlichen Aktiengesellschaft Flughafen und ihrer Hauptnutzer, der deutschen Fluggesellschaften, ist höher zu werten als das Wohlergehen von rund 200 000 betroffenen Bewohnern im Süden des Kantons. Es wäre ja noch verständlich gewesen, wenn das BVG entschieden hätte, dass die Südanflüge zwar nicht rechtens sind, jedoch so lange geduldet werden müssen, bis Ersatzlösungen bereitstehen. Aber so einfach geltendes Recht zugunsten einiger Unternehmen zu brechen, ist absolut unverständlich Die Schweiz verkommt immer mehr zur Bananenrepublik.
Franz Wettstein, Gockhausen

Alternative Anflugverfahren.
Weil das Bundesverwaltungsgericht keine alternativen Anflugverfahren sieht, sind die Ost- und Südanflüge zulässig. Eidgenössische Rechte wie das Umwelt- und Raumplanungsgesetz werden ausgehebelt, und der Flughafen Zürich darf weiter immer noch gültige Gesetze brechen. Mehr als sechs Jahre haben sich die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts Zeit genommen, ein Urteil zu fällen. Die Kläger erhalten eine Frist von 30 Tagen, um das 436 Seiten umfassende Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Wo bleibt da die Rechtsgleichheit? Alternative Anflugsysteme müssen bis zum Jahr 2020 eingeführt worden sein; Umwegflüge müssen dabei vermieden werden, und der Green Approach zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm- und Umweltimmisionen in dicht besiedelten Gebieten wird zwangsläufig eingeführt werden müssen. Diese Anflugverfahren werden jetzt schon weltweit eingeführt. In der Schweiz ist dies nicht möglich, weil: 1.) der langjährige Verkehrs- und Umweltminister vor innovativen Neuerungen Augen und Ohren verschliesst und: 2.) sich die Richter des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Mühe genommen haben, sich in all den Jahren intensiv mit alternativen Anflugverfahren auseinanderzusetzen. Die Luftfahrt steht über dem Gesetz. Wo bleibt der Rechtsstaat?
Ursula Hofstetter, Forch

Tages-Anzeiger, 19.12.2009


siehe auch:
Bundesverwaltungsgericht: Südanflüge sind zulässig (VFSN)
Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind zulässig (NZZ)
Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? (VFSN)