Alles oder nichts (NZZ)

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Flughafen und Swiss wehren sich

Am dritten und für diese Woche letzten Tag der öffentlichen Flughafen-Verhandlungen standen die Plädoyers von Bazl, Unique und Swiss im Vordergrund.  Bevor deren Vertreter aber ans Rednerpult treten durften, standen die letzten Plädoyers von Beschwerdeführern auf dem Programm. Neben den Kantonen Aargau und St. Gallen kamen unter anderen Vertreter des Bürgerprotests Fluglärm Ost (BFO) und der IG Chapf, einer Bürgerinitiative aus der Südschneise, zu Wort.

Gefordert wurden wie schon in den Plädoyers an den Vortagen eine Plafonierung, eine weiter verlängerte Nachtruhe, eine Reduktion der Nachtflüge nach 22 Uhr und ein Verzicht auf die Flexibilisierung der Pistennutzung, wie sie der Flughafen im vorläufigen Betriebsreglement (vBR) von 2003 gefordert hatte. Der BFO legte das Schwergewicht auf die seines Erachtens ungenügende Sicherheit der Westpiste 10/28.

Die Anwälte der Flughafen Zürich AG, der Swiss und der Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), Peter Müller, zerzausten danach die gegnerischen Argumente. Am vBR, so betonten sie unisono, dürfe nicht geschraubt werden. Es funktioniere nur ganz oder gar nicht. Eine weitere Verlängerung der Nachtruhe, so sagte Flughafen-Anwalt Roland Gfeller, wäre deshalb verheerend, weil ein Grossteil der Interkontinental-Passagiere sehr früh landet und erst nach 22 Uhr abfliegt. Regula Dettling-Ott von der Swiss ergänzte, dass der Hub-Carrier bei einer längeren Nachtsperre zahlreiche Interkontinentalflüge streichen müsste. Die fällig werdende Neuorganisation des heutigen Wellensystems von Starts und Landungen hätte massive Passagier- und Umsatzeinbussen zur Folge.

Bazl-Direktor Müller erinnerte vor dem Richtergremium an das Dilemma, vor dem der Bund nach Verhängung der deutschen Anflugsperren gestanden sei. Es sei nicht in Frage gekommen, geltendes Recht eines Nachbarstaats zu verletzen. Deshalb habe nur die Möglichkeit bestanden, den Flughafen während der deutschen Überflugverbote zu schliessen oder neue Anflugrouten zu öffnen. In diesem Zwiespalt habe man sich angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens für die zweite Variante entschieden, auch wenn man die damit einhergehende grosse Lärmbelastung zusätzlicher Anwohner sehr bedaure. Müller zeigte sich überzeugt, dass im ganzen Prozess keinerlei Bundesrecht verletzt worden sei.

NZZ, 26.11.2009


siehe auch:
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Eine unglaubliche Geschichte - Chronologie der Südanflüge - aktualisiert 3.11.2009 (VFSN)