Showdown im «National»-Säli (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Prozessauftakt zu Südanflügen im Bundesverwaltungsgericht

Mit einer öffentlichen Anhörung beginnen Ende November die Verhandlungen über die Zulässigkeit von Südanflügen. Das Urteil wird 2010 erwartet.

ark. ⋅ «Schon 2256 Tage Rechtsverweigerung» hat es gestern auf der Homepage des Vereins Flugschneise Süd – Nein geheissen. Nun wird der Schneiser-Verband seinen Rechtsverweigerungszähler wohl bald abschalten müssen. Gut sechs Jahre nach Einführung des Südanflugs beginnen Ende November in Bern die entsprechenden Verhandlungen vor Bundesverwaltungsgericht.

80 Beschwerdeführer

Gegenstand sind die Beschwerden gegen das vorläufige Betriebsreglement aus dem Jahr 2003 sowie zwei Verfügungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) von 2003 und 2005, mit denen unter anderem die umstrittenen Südanflüge eingeführt worden sind. Im Weiteren behandelt man die rechtlichen Vorstösse gegen die 2003 beantragte Installation eines Systems zur Instrumentenlandung auf Piste 34 und die 2007 zur Plangenehmigung unterbreiteten Schnellabrollwege auf Piste 28.

Die Verhandlungen beginnen mit einer öffentlichen Anhörung, die insgesamt maximal sechs Tage dauert. Die Liste der Beschwerdeführer ist schier endlos. Sie beginnt mit der Gemeinde Wetzikon und endet auf Position 80 mit einem privaten Beschwerdeführer aus Zürich. Dazwischen finden sich der Standortkanton, diverse Nachbarkantone, deutsche Landkreise, zahlreiche Gemeinden aus dem Kanton Zürich, den Nachbarkantonen und aus Süddeutschland. Dazu kommen Baugenossenschaften, Hauseigentümerverbände, Naturschutzorganisationen, Behördenverbände, Bürgerorganisationen, Private und sogar die Fluggesellschaft Edelweiss Air sowie die Flughafen Zürich AG, die sich laut ihrer Sprecherin Sonja Zöchling gegen einige Änderungen des Bazl am vorläufigen Betriebsreglement zur Wehr setzen will.

Nun erhält diese breite Klägerschaft Gelegenheit, vom 23. bis 25. November und vom 30. November bis 2. Dezember ihre Sicht der Dinge darzulegen. Alle Beteiligten haben gemäss den Anordnungen des Bundesverwaltungsgerichts Anrecht auf ein maximal 20-minütiges Plädoyer sowie allenfalls eine 5-minütige Replik und eine 10-minütige Duplik. Schauplatz dieser Marathonveranstaltung ist der altehrwürdige Theatersaal im Berner Hotel National, wo einst die Auns ihre polternden Plädoyers für eine unabhängige Schweiz vom Plenum absegnen liess.

Weiterzug möglich

Laut Andrea Arcidiacono, Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts, haben diverse Beschwerdeführer eine öffentliche Verhandlung verlangt. Ausserdem bestehe grosses öffentliches Interesse am Ausgang der Verhandlungen. Nach der öffentlichen Anhörung wird das fünfköpfige Gericht unter der Leitung von Kathrin Dietrich bis voraussichtlich im Frühjahr 2010 einen Entscheid fällen. Das Berner Urteil kann dann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die «Rechtsverweigerung» wird also bald ein Ende haben; bis zur Rechtssicherheit in Sachen Südanflug dürfte es aber noch ein paar Jahre dauern.

NZZ, 04.11.2009


siehe auch:
Öffentliche Verhandlungen Flughafen Zürich (VFSN)
Kein Lärm, keine Flugzeuge (SF Tagesschau)
Alles oder nichts (NZZ)
Flughafen Zürich am Pranger (NZZ)
Scharf bewachte Zürcher Flughafen-Plädoyers vor Berner Richtern (NZZ)
Eine grössere Geduldsprobe für die Richter (ZSZ)
Sind Südanflüge zulässig? (NZZ)
Südanflug-Urteil in Sichtweite (ZSZ)
Eine unglaubliche Geschichte - Chronologie der Südanflüge - aktualisiert 3.11.2009 (VFSN)