Gegenvorschlag zu Pistenausbau-Verbot ungültig (ZOL)

Publiziert von VFSNinfo am
Kantonsrat soll Ungültigkeit festlegen

Der Gegenvorschlag zur Initiative für ein Pistenausbau-Verbot am Flughafen Zürich soll vom Kantonsrat für ungültig erklärt werden. Dies empfiehlt die Mehrheit der vorberatenden Parlamentskommission. Zur Debatte stehen aber auch drei Minderheitsanträge.

Die Mehrheit der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) geht damit weiter als der Regierungsrat. Dieser erachtet lediglich einige Teile des Gegenvorschlages für ungültig, den Rest empfiehlt er dem Parlament dagegen zur Ablehnung.

Der Kantonsrat hatte im Februar der Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» zugestimmt. Damit soll der Kanton verpflichtet werden, sich gegen den Ausbau von Flugpisten einzusetzen. Da gegen den Beschluss das Kantonsratsreferendum ergriffen wurde, kommt die Initiative vors Volk.

Gegen die Initiative reichte zudem der «Verein Flugschneise Süd - NEIN» (VFSN) ein Referendum mit Gegenvorschlag ein. Dieses enthält weitergehende Forderungen. So soll es etwa keine neuen Flugrouten (gegenüber dem Zustand im Jahr 2000) über dicht besiedeltem Gebiet mehr geben und Schnellabrollwege seien Pistenausbauten gleichzustellen.

Drei Minderheitsanträge

Eine erste Minderheit der KEVU, bestehend aus Vertretern von SP und Grünen, erachtet diese beiden Forderungen als gültig, empfiehlt sie aber - analog zum Regierungsrat - zur Ablehnung.

Anders die beiden Vertreter von EVP und CVP. Sie beantragen, die beiden Forderungen anzunehmen. Das grünliberale Kommissionsmitglied empfiehlt schliesslich, den gesamten Gegenvorschlag gutzuheissen. (sda)

ZOL, 15.10.2009