Fluglärmstreit vor Gericht: Schweiz klagt auf Diskriminierung (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Schweiz und die EU haben in Luxemburg ihre Argumente im Streit um das Flugregime am Flughafen Kloten präsentiert.

Von Stephan Israel

Luxemburg. – Die Schweiz hatte es gestern Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Streit um Flugschneisen für den Flughafen Zürich gleich mit mehreren Gegnern zu tun. Der deutschen Regierung warf der Schweizer Vertreter vor, gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstossen zu haben, als Berlin den Flugverkehr für den Flughafen Kloten begrenzte.
Nach Auffassung der Schweiz hätte spätestens dann die EU-Kommission Deutschland zurückpfeifen müssen. Brüssel hätte das deutsche Verbot von nächtlichen Anflügen über badisches Gebiet nicht hinnehmen dürfen. Als dritte Partei war in Luxemburg der Landkreis Waldshut vertreten, der schon in Berlin erfolgreich gegen den Fluglärm in der Anflugschneise Richtung Kloten lobbyiert hatte.
Die deutschen Anflugregeln behinderten de facto die Fluggesellschaft Swiss im Wettbewerb mit anderen Airlines, argumentierte der Schweizer Vertreter. Aus Schweizer Sicht ist das aufgezwungene Flugregime diskriminierend, weil die Regeln etwa am Verkehrsdrehkreuz in Frankfurt oder München weniger streng seien. Die deutschen Massnahmen seien zudem unverhältnismässig. Deutschland habe bisher nicht nachweisen könnten, dass die Lärmbelästigung so einschneidende Einschränkungen rechtfertigte.
Das EuGH wird das Urteil frühestens im nächsten Frühjahr fällen. In der mündlichen Verhandlung wollten die Richter unter anderem wissen, ob auch Alternativen zur deutschen Flugregelung geprüft worden seien. Deutschland und die EU-Kommission wiesen vor dem Gericht den Vorwurf der Diskriminierung zurück, die Verhältnisse seien bei jedem Flughafen anders und könnten nicht verglichen werden. Die Beschränkungen seien mit Blick auf das Tourismusgebiet im südbadischen Grenzgebiet nötig. Ohnehin könne trotz der Einschränkungen in der Nacht nicht von einer fairen Verteilung die Rede sein, da 80 Prozent des Flugverkehrs nach wie vor über die Nordroute erfolge.

Tages-Anzeiger, 10.09.2009, Seite 13


Kommentar VFSN: Einmal mehr muss das Argument "Tourismus" herhalten. Die Fakten sind bekannt, auch der Schweizer Verhandlungsdelegation: "Tourismus und Fluglärm im Schwarzwald" (PDF, 2 MB)


siehe auch:
DVO vor EU-Gericht (VFSN)
Letzter Angriff auf die DVO (ZOL)
Schweiz will sich nicht länger schikanieren lassen (NZZ)