Ist Leuenberger nur eine Marionette? (Leserbrief TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Es ist schon immer wieder überraschend, wie schnell in Bern ein Gericht ein Urteil fällen kann, wenn die entsprechende Lobby geschützt werden muss,   bzw. wie langsam der gleiche Beamtenapparat handelt, wenn die gleiche Lobby und ein Bundesrat persönlich Schiffbruch - in diesem Falle ein Flugzeugabsturz - erfahren würde.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert seit über 6 (sechs!) Jahren, die Beschwerden zum Südanflug zu behandeln, fällt aber nun in Sachen Gekröpfter Nordanflug sehr rasch ein Urteil. Selbstverständlich gegen die Bevölkerung im Süden und für die Flughafenlobby bzw. Bundesrat Leuenberger, welcher sonst das Gesicht verlieren würde. Die Begründung des Gerichts lässt sich so interpretieren bzw. übersetzen: Wenn man einem zu Unrecht Gefolterten (Anwohner im Süden des Flughafens) die Daumenschraube (die Südanflüge) abnimmt, hätte er davon nur einen Vorteil, wenn man die Daumenschrauben dran lässt, ändert sich nichts für ihn, er hat also keine neuen Nachteile. Daraus folgt: Es ist gerecht, die Daumenschrauben dran zu lassen.
Prognose: Im SIL wird die Südschneise voll geöffnet, sowohl für Anflüge, wie auch für Starts geradeaus und das Bundesverwaltungsgericht wird dann sofort das Urteil fällen, dass auf die Beschwerden von damals nicht mehr eingegangen werden kann, da nun alles geregelt sei. Willkommen in der Diktatur und Bananenstaat von unserem Blogger Herrn Leuenberger mit seinen Vasallen aus der Luftfahrtlobby. Oder ist es eher umgekehrt? Leuenberger eine Marionette?
Urs R. Dumermuth, 8708 Männedorf (Zone 34)

Tages-Anzeiger, 28.08.2009, Seite 21, Leserbrief zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 24.08.2009


siehe auch:
Etappensieg für Gegner des gekröpften Nordanflugs (NZZ)
Urteil zum gekröpften Nordanflug (VFSN)