Unique will rund 1000 Hauseigentümer nicht entschädigen (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Seit der Landung des ersten Flugzeugs sei es vorhersehbar, dass der Lärm östlich des Flughafens zunimmt. Diese Ansicht will Unique nun vor Bundesgericht vertreten.

Die Zürcher Flughafenbetreiberin Unique kämpft dagegen, dass die sogenannte Vorhersehbarkeit für zusätzlichen Lärm im Osten des Flughafens von 1961 ins Jahr 2000 verlegt wird. Sie zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 29. Mai 2009 zugunsten der Hauseigentümer im Osten des Flughafens entschieden. Gemäss diesem Urteil müsste Unique neu auch Eigentümer entschädigen, deren Häuser vor dem 23. Mai 2000 gebaut wurden.

Einen Tag vor diesem Stichtag hatte die Bundesrepublik Deutschland die Anflug-Vereinbarung mit der Schweiz gekündigt. Bisher lag das Stichdatum beim 1.Januar 1961, dem Tag, als der erste Jet in Zürich-Kloten landete. Mit der Verschiebung des Stichtages würde sich der Kreis der Entschädigungsberechtigten massiv ausweiten. Der Bürgerprotest Fluglärm Ost rechnet damit, dass rund 1000 zusätzliche Hausbesitzer Forderungen stellen könnten. (fsc/sda)

Tages-Anzeiger, 19.06.2009