VFSN klagt gegen BAZL (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Die juristischen Abklärungen des VFSN zeigen, die Bewilligung des BAZL für ganztägige Südanflüge Ende November war illegal. Darum wird der VFSN nun Klage einreichen.

Am 20. November beantragte der Flughafen eine Sonderbewilligung, um bei den prognostizierten schlechten Wetterbedingungen (Schneefall), vom 21.-25. November auch ausserhalb der Deutschen Sperrzeiten von Süden her auf der Piste 34 zu landen. Das Gesuch wurde vom BAZL mit Bedingungen genehmigt. Schon damals bezweifelte der VFSN, dass diese Bewilligung durch das aktuelle Betriebsreglement abgedeckt sei, wie Unique behauptete. Rechtliche Abklärungen haben den Verdacht des VFSN bestätigt. „Wir werden darum eine Klage gegen das BAZL beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, um einer erneuten illegalen Nacht- und Nebelaktion für ganztägige Südanflüge einen Riegel zu schieben“ erklärt Th. Morf, Präsident VFSN. Südanflüge sind gemäss den Abklärungen des VFSN nur während den Deutschen Sperrzeiten zulässig. In den letzen 55 Jahren funktionierte der Flughafen im Winter auch ohne Südanflüge sicher – oder wurden die Passagiere da belogen?

Kontakt:
Thomas Morf, Präsident VFSN
044 825 25 31 / 079 347 72 12


Der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) setzt sich zum Ziel, mit allen politischen und rechtlichen Mitteln die widerrechtlichen und volkswirtschaftlich schädlichen Südanflüge zu stoppen und die geplanten Südstarts straight zu verhindern. Er fordert die schnellstmögliche Einführung des gekröpften Nordanflugs und setzt sich dafür ein, dass möglichst wenig Menschen mit möglichst wenig Fluglärm und anderen schädlichen Emissionen belastet werden.

Medienmitteilung VFSN, 08.12.2008 (als PDF)



siehe auch:
Mehr Südanflüge zu erwarten (ZOL)
Ausnahmebewilligung für Südanflüge am Tag (NZZ)
Einführung von Südanflügen ausserhalb der Deutschen Sperrzeiten (VFSN)
Südanflüge am Tag (GLP)
Ein Absturz wird herausgefordert (Leserbriefe ZSZ)