Deutsche Verordnung zu einem Drittel erfüllt (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Eine Zwischenbilanz nach hundert Tagen Südanflug

Die Ausnahmeregel für Nordanflüge während der Flugsperrzeiten über Süddeutschland ist in den Wintermonaten häufig in Anspruch genommen worden. Auf den Süden entfielen seit Anfang Oktober 4 Prozent aller Anflüge auf den Flughafen Zürich. (NZZ, 7.2.04)

Auszug aus Artikel:

Mehr Bewegungen für den Süden

In der herannahenden helleren Jahreszeit wird die Ausnahmeregelung der deutschen Verordnung (Erlaubnis von Nordanflügen bei ungenügender Sicht für Landungen auf Piste 34 und 28) weniger oft beansprucht werden. Weiter steht per Ende April mit dem Localizer auf der Piste 34 eine zusätzliche Navigationshilfe (Präzisionsanflug in Pistenrichtung) zur Verfügung. Das Minimum für die horizontale Sicht von gegenwärtig 4500 Metern wird der technischen Ausrüstung angepasst und dürfte nach Auskunft des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf rund die Hälfte reduziert werden. Da für die Piste 28 ein Sichtminimum von 4500 Metern gilt, ist je nach Witterung mit einer Zunahme der Südanflüge am Abend zu rechnen, denn der Nordanflug kommt erst in Betracht, wenn auf den Pisten 28 und 34 nicht gelandet werden kann. Das vollständige ILS für die Piste 34 wird im Oktober 2004 betriebsbereit sein. Ein Jahr später soll die Piste 28 mit einem gleichwertigen ILS ausgerüstet sein, was wieder mehr Landungen von Osten ermöglichen wird.