Ständerat will einfachere Wege bei der Fluglärm-Entschädigung (NZZ)

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Vorschlag des Nationalrats abgelehnt

Der Ständerat will die Entschädigungsansprüche von Fluglärm betroffener Eigentümer und Mieter besser regeln. Ein Gesetzesentwurf des Nationalrats hat er am Donnerstag aber als völlig untauglich zurückgewiesen. Geschlossen lehnte er Eintreten ab.

(sda) Filippo Lombardi (cvp., Tessin), Präsident der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) äusserte Zweifel an der Unabhängikeit der Experten, die die zuständige Subkommission des Nationalrats beraten haben. Das Parlament habe Schwäche gezeigt gegenüber den Eigeninteressen gewisser Kreise, namentlich der Hauseigentümer, sagte er.

Mit einer Änderung von Enteignungs- und Luftfahrtgesetz wollte die grosse Kammer die Enteignung von Nachbarrechten der sachlichen Enteignung gleichstellen. Die Vorlage hätte neu auch alle von Anlagen des Bundes ausgehenden Emissionen erfasst. Zudem wäre die Verjährung weit erstreckt worden.

Niemand habe eine Ahnung, wie viele Milliarden das den Bund kosten würde, sagte Lombardi. Verkehrsminister Moritz Leuenberger warnte zudem, dass die Vorlage grosse Rechtsunsicherheit schaffen würde. Der Nationalrat habe der Komplexität der Materie «nicht eben offen in die Augen geblickt», sagte er.

Bundesrat soll neue Vorlage ausarbeiten
Die Arbeit des Nationalrats geht zurück auf eine Initiative von Rolf Hegetschweiler (fdp., Zürich). Deren ursprüngliches Anliegen, die unkomplizierte Entschädigung von Fluglärm betroffener Eigentümer, anerkennen sowohl Bundesrat wie Ständerat.

Mit einer Motion der UREK beauftrage die kleine Kammer den Bundesrat darum, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Damit rennt sie offene Türe ein: Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung hat bereits einen Bericht mit Vorschlägen zu dem Problem fertiggestellt. Die Resultate will Leuenberger demnächst vorstellen.

NZZ, 12.06.2008