Gelockertes Nachtflugverbot während EM (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Keine aufschiebende Wirkung

fel. Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) für die Dauer der Fussball-Europameisterschaft gestatteten Ausnahmen vom Nachtflugverbot können genutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte es gestern ab, einer vom Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich eingereichten Beschwerde wieder aufschiebende Wirkung zu erteilen, nachdem das Bazl diese vorsorglich entzogen hatte.

Zwei verschiedene Verfügungen
Konkret geht es um zwei verschiedene Verfügungen des Bundesamts. Mit einer ersten werden für die Flughäfen Bern-Belp, Genf und Zürich je höchstens 20 Abflüge mit Besuchern bis spätestens zwei Uhr morgens zugelassen. Mit der zweiten Verfügung werden Flüge mit den Mannschaften auf den Flughäfen Bern-Belp, Genf, Lugano-Agno und Zürich in den Nächten nach den Gruppenspielen (Abflüge bis 2.00 Uhr und Landungen bis 3.00 Uhr) und nach den Finalspielen (Landungen zeitlich unbeschränkt) erlaubt, wobei für jede Mannschaft pro Nacht höchstens ein Flugzeug eingesetzt werden darf.

Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung würde nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts den bereits zugesicherten und organisierten Rücktransport von ausländischen Besuchern verunmöglichen und zu erheblichen logistischen Problemen, zu Sicherheitsrisiken, aber auch zu einem beträchtlichen Imageschaden für das Gastland Schweiz führen.

«Eng begrenzter Zeitraum»
Das Bedürfnis der Bevölkerung um den Flughafen Zürich nach Schutz vor übermässigem nächtlichem Fluglärm wird vom zuständigen Instruktionsrichter keineswegs geringgeschätzt. Ausschlaggebend für seine Interessenabwägung ist aber, «dass die strittigen Flüge in einem eng begrenzten Zeitraum erfolgen werden». Ausnahmen vom Nachtflugverbot werden für Flüge mit Besuchern nur an neun Tagen und für maximal 20 Flüge gewährt. Abflüge für Mannschaften sind zwar in weiterem Rahmen gestattet, «fallen aber wegen der Begrenzung auf ein Flugzeug pro Mannschaft und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass aufgrund der dezentralen Unterbringung nur wenige der 16 Mannschaften auf den Flughafen Zürich angewiesen sein dürften, deutlich weniger ins Gewicht».

Zwischenverfügung A-3554/2008 vom 6. 6. 08.   NZZ, 07.06.2008  


Kommentar VFSN: Dass die EM stattfindet und was das für orginsatorische Konsequenzen hat, dass weiss man seit Jahren. Von den bewilligten Landungen bis 03:00 Uhr erfahren wir heute. Natürlich zu spät für den Rechtsweg. Da hilft einmal mehr nur das entwürdigende Spiel mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung.