Regierungsrat legt Flughafen-Eigentümerstrategie fest (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Gesetzliche Verpflichtung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat seine Strategie in Sachen Beteiligung an der Unique (Flughafen Zürich AG) festgelegt. Dazu ist er durch eine Verordnung verpflichtet.

(sda) Die Eigentümerstrategie basiere auf dem Flughafengesetz und der Flughafenpolitik, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Der Kanton ist mit drei Personen im Verwaltungsrat vertreten: Das Regierungsmitglied, welches das Flughafendossier unter sich hat - zur Zeit Rita Fuhrer - sowie zwei Personen, die nicht der Regierung angehören.

Die Risikobeurteilung erfolgt wie bisher im Rahmen eines laufenden Beteiligungs-Controllings. Mit einer jährlichen Berichterstattung wird der Regierungsrat auf dem Laufenden gehalten über den Stand der Beteiligung und die Erfüllung der Strategie.

Die Festsetzung einer Eigentümerstrategie ist rechtlich vorgeschrieben, falls der Kanton an einer Institution mit mehr als 30 Prozent beteiligt ist. Am Aktienkapital der Unique (Flughafen Zürich AG) hält er 33 Prozent plus eine Aktie, wie es in der Mitteilung heisst.

NZZ, 05.06.2008 



Medienmitteilung des Regierungsrates im Wortlaut:

Regierungsrat beschliesst Strategie für die Beteiligung am Flughafen Zürich

Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie betreffend Beteiligung an der Unique (Flughafen Zürich AG) beschlossen und Leitplanken definiert, innerhalb welcher die Interessen des Kantons Zürich als Aktionär in Zukunft wahrgenommen werden sollen.


Der Kanton Zürich hält 33 Prozent plus eine Aktie am Aktienkapital der Unique (Flughafen Zürich AG). Die Beteiligung befindet sich damit auf dem gesetzlichen Minimum gemäss Flughafengesetz, gibt dem Kanton aber genügend Einfluss, um seinen Vorgaben Geltung zu verschaffen.

In der Verordnung über die Organisation des Regierungsrats vom Juli 2007 ist festgehalten, dass bei kantonalen Beteiligungen, die über 30 Prozent des Eigenkapitals einer Institution ausmachen, eine so genannte Eigentümerstrategie ausgearbeitet werden soll. Darin werden insbesondere die Zielsetzung der Beteiligung, die Vertretung in den Organen, die Berichterstattung und die Risikobeurteilung festgelegt. Für die Beteiligung an Unique (Flughafen Zürich AG) hat der Regierungsrat diese Strategie nun beschlossen.

Die Strategie fusst auf dem Flughafengesetz und der Flughafenpolitik des Regierungsrates. Die Vertretung im Verwaltungsrat der Unique (FZAG) wird durch das für das Flughafendossier verantwortliche Regierungsmitglied sowie zwei mandatierte Nicht-Regierungsmitglieder wahrgenommen. Die Risikobeurteilung erfolgt wie bis anhin im Rahmen eines laufenden Beteiligungscontrollings. Der für das Controlling verantwortliche Dienst erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über den Stand der Beteiligung und die Erfüllung der Strategie.


Ansprechperson für Fragen heute Donnerstag, 5. Juni 2008, von 16.30 bis 17.30 Uhr:
Regierungsrätin Rita Fuhrer, Volkswirtschaftsdirektorin, Telefon 043 259 26 02


Wortlaut der Eigentümerstrategie für die Beteiligung an der Flughafen Zürich AG

Gemäss §1 des Flughafengesetzes fördert der Staat den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen. Er berücksichtigt dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs.

Gestützt auf diese Zweckbestimmung legte der Regierungsrat des Kantons Zürich im September 2004 seine Flughafenpolitik mit vier Leitlinien fest:

  • Schutz der Bevölkerung
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Volkswirtschaft des Kantons Zürich durch einen wettbewerbsfähigen Flughafen mit Drehkreuzfunktion
  • Vertrauen der Bevölkerung und Akzeptanz des Flughafens
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit des Flugbetriebs.

Im Rahmen der gesetzlichen und politischen Vorgaben beschliesst der Regierungsrat folgende Leitplanken (...):

Leitplanken verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich

Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass

  • die Erreichbarkeit des Standortes Zürich im Vergleich mit ausländischen Wirtschaftsstandorten des Jahres 2006 (Rang acht), gemessen an den Indizes von BAK BaselEconomics, mindestens gehalten wird. Dies vor dem
    Hintergrund, dass der Flughafen Zürich im Rahmen der Gesamtverkehrspolitik sehr wichtige Funktionen für die kontinentale und globale Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich, grosseTeile der Schweiz und der
    benachbarten Regionen im Ausland ausübt.
  • der Flughafen Zürich die Position als einer der messbar bequemsten, schnellsten und bestorganisierten Flughäfen der Welt anstrebt und in Projekte investiert, welche die Erreichung dieses Ziels unterstützen. Beim Skytrax «World Airport Award» ist die Position des Jahres 2007 (Rang sechs) zu halten.


Leitplanken für den Umweltschutz

Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass

  • der Flughafen Zürich die Möglichkeiten ausschöpft, um die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen zu begrenzen und zu verringern, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Höhe und Struktur der
    Flughafengebühren unterstützen die Umweltschutzziele.
  • der Flughafen Zürich bei der Festlegung der An- und Abflugrouten und bei der Überwachung der An- und Abflugrouten und der Nachtflugordnung mit den zuständigen Fachstellen des Kantons Zürich kooperiert.
  • der Flughafen Zürich in Fragen der Raumplanung in der Flughafenregion mit den zuständigen Raumplanungsbehörden zusammenarbeitet und, insbesondere im Rahmen seiner Kompensationspflichten, den Naturschutz und die
    landschaftlichen Aufwertungsmassnahmen in der Flughafenregion aktiv unterstützt.
  • der Flughafen Zürich jährlich auf transparente Weise Rechenschaft über die Entwicklung der Auswirkungen auf die Umwelt, die ergriffenen Massnahmen und ihre Wirkung erstattet und dass er diese Informationen auf geeignete
    Weise der Öffentlichkeit zugänglich macht.
  • sich der Flughafen Zürich aktiv am Erfahrungs- und Wissensaustausch der Fachstellen bezüglich der Entwicklung der Auswirkungen auf die Umwelt beteiligt.
  • sich der Flughafen Zürich insbesondere an den periodischen Erhebungen und der Analyse des Zürcher Fluglärm-Indexes beteiligt.



Leitplanken für die Unternehmensführung

Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass

  • der Flughafen Zürich einen sicheren Betrieb auf hohem internationalen Standard gewährleistet. Gestützt auf § 5 des Flughafengesetzes hält er daran fest, dass polizeiliche Aufgaben – namentlich hoheitliche Sicherheitsaufgaben – durch die Kantonspolizei ausgeübt werden.
  • sich der Flughafen Zürich bezüglich Effizienz und Wirtschaftlichkeit an den in der Branche üblichen Werten misst und dabei Spitzenpositionen anstrebt.
  • der Flughafen Zürich Beteiligungen an anderen Flughäfen im In- und Ausland nur unter der Voraussetzung eingeht, dass der Einsatz an personellen und finanziellen Ressourcen einerseits und der Wertzuwachs für den Flughafen
    Zürich anderseits in einem angemessenen Verhältnis stehen und dass verantwortungsrechtliche Ansprüche gegen den Kanton Zürich als abordnendes Gemeinwesen mit sehr hoher Sicherheit ausgeschlossen werden können.
  • der Flughafen Zürich der Investitionskraft zur Aufrechterhaltung der qualitativen Spitzenposition und der finanziellen Sicherheit und Unabhängigkeit des Unternehmens Vorrang vor der Ausschüttung von Dividenden gibt.

    Leitplanken für die Beziehungspflege

    Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass
  • der Flughafen Zürich die Öffentlichkeit aktiv informiert und seine Beziehungen mit der Flughafen-Region pflegt. 
  • der Flughafen Zürich regelmässig den Grad der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit seiner Unternehmens- und Informationspolitik misst und daraus die notwendigen Massnahmen ableitet.
  • der Flughafen Zürich seine Massnahmen wenn nötig mit dem Kanton Zürich koordiniert.


Medienmitteilung des Regierungsrates vom 5.6.2008