Unique droht dem Bund mit einer Schadenersatz-Klage (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Entscheid über das künftige Betriebsreglement auf dem Flughafen steht noch aus. Doch Unique kündigt schon jetzt eine Klage an, falls der Bund zu viele Beschränkungen erlassen sollte.

Von Stefan Häne

Kloten. – Unique sieht sich mit Entschädigungsforderungen zahlreicher Flughafenanrainer konfrontiert. Das Bundesgericht hat dieses Jahr begonnen, über 18 Pilotfälle zu Minderwertklagen wegen Fluglärms zu befinden. Erste Entscheide sind mittlerweile gefallen (TA vom 17. Mai). Unique rechnet damit, den Klägern insgesamt zwischen 800 Millionen und 1,2 Milliarden Franken zahlen zu müssen.

Klagen könnte aber auch die Flughafenbetreiberin. Grund ist der nach wie vor offene Ausgang des so genannten SIL-Prozesses, der Ausmarchung um das künftige Betriebsreglement auf dem Flughafen Kloten. Der Bund wird noch diesen Frühsommer entscheiden, welche Betriebsvarianten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im SIL-Prozess dienen sollen.
Im Geschäftsbericht 2007 zeigt Unique unter dem Titel «Risk Management» mögliche Handlungsoptionen, falls das Ergebnis nicht wie von ihr gewünscht ausfallen sollte: Unique werde «allfällige vom Bund verfügte Einschränkungen» als politische Rahmenbedingungen zwar akzeptieren, behalte sich «in gewissen Szenarien» jedoch Schadenersatzforderungen vor.

Was heisst «massiv begrenzen»?

Welche Szenarien damit im Detail gemeint sind, darüber schweigt sich Unique aus. In einer schriftlichen Stellungnahme an den TA schreibt die Flughafenbetreiberin, als Bundeskonzessionärin sei sie verpflichtet, die entsprechende Flughafeninfrastruktur bereitzustellen, damit sich die Verkehrsnachfrage abdecken lasse und der Flughafen seine Aufgabe als interkontinentales Drehkreuz der Schweiz wahrnehmen könne. Auf der Basis dieser Verpflichtung habe sie in den vergangenen Jahren verschiedene Grossprojekte realisiert, unter anderem die gut 2 Milliarden Franken teure fünfte Bauetappe. Falls der Bund die Zahl der Flugbewegungen nun «massiv begrenzen würde und deshalb die geschaffenen Kapazitäten nicht mehr betriebswirtschaftlich amortisiert werden könnten, dann – und erst dann – könnte sich die Frage einer Entschädigung stellen».

Betrieb mit Beschränkungen möglich

Wie hoch die Forderung ausfallen könnte, wagt Unique nicht zu prognostizieren. Dies sei «naturgemäss noch völlig offen». Pikant: Im gleichen Geschäftsbericht hält Unique fest, sie verfüge über «Szenarien», mit denen sich der wirtschaftliche Betrieb des Flughafens auch bei einem künstlich verknappten Angebot erfolgreich gestalten lasse. Von welchen Szenarien die Rede ist, gibt Unique auch in diesem Punkt nicht preis. Ebenfalls zurückhaltend zeigt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). «Die Frage nach einer Schadenersatzforderung von Unique stellt sich derzeit nicht», sagt Sprecher Daniel Göring. Das Bazl werde aus diesem Grund keine Stellung dazu nehmen. Wichtig sei, den laufenden SIL-Prozess in enger Zusammenarbeit mit Unique und dem Kanton Zürich erfolgreich zu Ende zu bringen. Ziel sei es, die Auswirkungen des Flugbetriebs für die Bevölkerung möglichst gering zu halten und dem Flughafen gleichzeitig eine Entwicklungsperspektive zu geben.

Tages-Anzeiger, 23.05.2008


siehe auch:
Kein Verständnis für Unique-Klage (Leserbriefe TA)