Ostanflüge auf Piste 28 in Kloten weiter möglich (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Die Ostanflüge mit Instrumenten-Landesystem (ILS) auf der Piste 28 des Flughafens Kloten können weitergeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat alle Beschwerden gegen die Erstellung des ILS und das entsprechende Anflugverfahren abgewiesen.

(sda) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte 2004 das neue ILS-Anflugverfahren von Osten auf Piste 28 genehmigt. Gleichzeitig hatte es die Erstellung des ILS und die Verlängerung der Anflugbefeuerung bewilligt. 2006 erteilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Freigabe.

Kein neutrales Sicherheitsgutachten
Gegen die drei Verfügungen gelangten der Aero-Club Schweiz, der Kanton Thurgau, die Stadt Kloten, die Gemeinden Bassersdorf (ZH), Eschlikon (TG), Fischingen (TG) und Kirchberg (SG) sowie mehrere Interessenverbände und Privatpersonen ans Bundesverwaltungsgericht.

Es hat die Beschwerden nun abgewiesen. In seiner über hundertseitigen Urteilsbegründung hält es zunächst fest, dass der Bedarf für die Installation des ILS auf Piste 28 als erwiesen zu erachten sei. Sicherheitsinteressen hätten in der Luftfahrt klare Priorität.

Laut den Berner Richtern wird die Kapazität von Piste 28 entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer durch das ILS nur mässig erhöht. Die Gesamtkapazität des Flughafens habe mit dem Wechsel vom Nord- zum Ostanflug wohl gar abgenommen. Nicht notwenig sei die geforderte Einholung eines neutrales Sicherheitsgutachtens.

Flugschränkungen unverhältnismässig
Die raumplanerischen Vorgaben stünden dem ILS ebenfalls nicht entgegen. Sodann seien auch die Anforderungen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes erfüllt. Die notwendigen Abklärungen zur Umweltverträglichkeit lägen vor. Die Auswirkungen auf die Anzahl lärmbetroffener Personen seien nur gering.

Die verlangte Beschränkung der Anflugzahl sei wegen der grossen finanziellen und betrieblichen Einschränkungen unverhältnismässig. Schliesslich sei auch eine Anpassung des Anflugverfahrens selber nicht erforderlich.

Die Beschwerdeführer müssen 12\'000 Franken Verfahrens- und 67\'700 Franken Parteikosten zahlen.

Umverlagerung von Nord nach Ost
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Die ILS-Ostanflüge waren bereits im Oktober 2006 aufgenommen worden, nachdem das Bundesgericht den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen und das Bazl auf diesen Termin hin die Freigabe erteilt hatte.

Mit dem ILS können Ostanflüge auf Piste 28 auch bei schlechtem Wetter stattfinden. Die Anflüge aus Richtung Nord über süddeutschem Raum mussten aufgrund deutscher Bestimmungen eingeschränkt werden. Beim ILS werden die Flugzeuge zunächst auf einen Leitstrahl geführt. Danach können sie präzis auf die Landebahn zusteuern und im idealen Winkel auf die Piste gleiten.

NZZ, 21.02.2008