Tagesanzeiger begrüsst designierten CEO auf die stürmische Art (Unique)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Tagesanzeiger von heute vermischt in seinen Artikeln und dem Kommentar zur Wahl des neuen CEO der Flughafen Zürich AG die Aufgabe des Unternehmens mit denen des Kantons Zürich und des Bundes und zieht daraus fehlerhafte Schlüsse.   Zudem verkennen die Autoren der heutigen Beiträge das Engagement der Flughafenbetreiberin gegen die aufgrund der Deutschen Verordnungen zwangsweise eingeführten Süd- und zusätzlichen Ostanflüge sowie für den als Entlastungsmassnahme geplante Gekröpften Nordanflug.

Entgegen anders lautenden Behauptungen bleiben politische Aufgaben - der Tagesanzeiger führt politische Aktivitäten rund um das Thema Lärm im Kanton Zürich und in Deutschland auf - Sache des Kantons Zürich und des Bundes. Es ist nicht Sache des Unternehmens "zwischen den lärmgeplagten Anwohnern rund um den Flughafen und in Deutschland" vermitteln zu können, wie einer der Autoren schreibt.

Das private Engagement des designierten CEO zum Thema Südanflüge gestaltet sich wie folgt: Thomas E. Kern hatte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, die damals mit juristischer Unterstützung der IG Chapf erfolgte, vor seiner Kandidatur für den Verwaltungsrat offengelegt und vor seiner Wahl in den Verwaltungsrat im April 2006 zurückgezogen. Aus Sicht des Unternehmens sind die juristischen Handlungen das legitime Recht eines jeden Bürgers.

Die Flughafenbetreiberin erinnert daran, dass der Bund gegen die Deutschen Verordnungen, die zu den Südanflügen und zu vermehrten Ostanflügen führten, Rechtsmittel auf EU-Ebene ergriffen hatte, die Flughafen Zürich AG hingegen beantragte im Jahr 2003 Rechtsschutz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

In diesem Zusammenhang macht die Flughafen Zürich AG auf die wiederholt publizierten und auch dem Tagesanzeiger vorliegenden Grundsätze aufmerksam, die deutlich zeigen, dass auch die Flughafenbetreiberin möglichst wenige Menschen mit Lärm belastet sehen möchte:

1. Sicherheit hat oberste Priorität

2. Senkung der Lärmbelastung

3. Die Zahl der Fluglärmbetroffenen soll möglichst klein sein, das heisst, der Lärm soll möglichst konzentriert werden und die Routenwahl nach dem Kriterium der dünnsten Besiedlung erfolgen

4. Es sollen möglichst wenig Menschen neu von Fluglärm betroffen werden, das heisst, der im Vertrauen auf die bisher praktizierten Betriebskonzepte gewachsenen Siedlungsentwicklung soll soweit als möglich Rechnung getragen werden

5. An der Nordausrichtung soll festgehalten werden

Unique (Flughafen Zürich AG) betreibt den Flughafen Zürich als privatwirtschaftliches Unternehmen und Konzessionärin des Bundes. Im Jahr 2006 erwirtschaftete die nicht subventionierte Gesellschaft mit gut 1\'500 Mitarbeitenden einen Umsatz von 737.1 Millionen Franken und einen Gewinn von 87.5 Millionen Franken. Während die Mehrheit des Aktienkapitals in Privatbesitz ist, gehören 33.3 Prozent dem Kanton und 5 Prozent der Stadt Zürich.

Der Flughafen Zürich ist das Tor der Schweiz zur Welt. 19.2 Millionen Menschen sind im Jahr 2006 hier abgeflogen, angekommen oder umgestiegen und machen so die wichtigste Verkehrsdrehscheibe auch zum bedeutendsten Begegnungszentrum der Region. Knapp 260 Unternehmen beschäftigen mehr als 21\'000 Menschen am Wirtschaftmotor Flughafen Zürich.

Medienmitteilung Unqiue, 24.11.2007


siehe auch:
Thomas Kern wird neuer CEO (Unique)
Der neue Flughafen-Chef ist ein alter Fluglärmgegner (TA)
Lärmgeplagter Flughafen-Chef (Leserbriefe TA)