1500 Tage Rechtsverweigerung (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
1500 Tage Rechtsverweigerung  -  Rechtssprechung wird verhindert,  So könnte Unrecht im nachhinein zu-Recht-gebogen werden

Vor 1500  Tagen wurden unzählige Beschwerden des VFSN und weiterer Betroffener gegen die Südanflüge bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt(REKO/INUM früher REKO/UVEK) deponiert, ohne dass eine juristische Instanz es für nötig erachtet darüber zu befinden. Damit sind Südanflüge bis heute nicht nur möglicherweise, sondern höchst wahrscheinlich illegal.   Wären sie rechtmässig, wäre längst darüber befunden worden, davon sind die Beschwerdeführer überzeugt: „Südanflüge verstossen gegen den gültigen kantonalen Richtplan und gegen die Prinzipien des Umweltschutzgesetzes“.
Das Bestreben geht eindeutig dahin, die Rechtsprechung weiter zu verweigern und zwar bis voraussichtlich 2009 ein neuer Sachplan Infrastruktur Luftfahrt festgeschrieben ist, welcher seinerseits den kantonalen Richtplan ohne Rekursmöglichkeit ausser Kraft setzt. Dann würden Südanflüge nicht mehr gegen den Richtplan verstossen und die Richter könnte endlich  „Recht sprechen“, nach mindestens 6 Jahren der Rechtsverschleppung. Sollte dies geschehen, bedeutet es, dass sich unsere Behörden jahrelang jede Willkür erlauben können, wenn sie nur im Nachhinein die gebrochenen Gesetze in ihrem Sinne ändern.

Südanflüge wurden ohne Abklärung ihrer Legitimität handstreichartig eingeführt mit der Begründung, dass sonst gewisse schwere (inzwischen ausgemusterte!) Maschinen bei besonderen meteorologischen Verhältnissen nicht in Kloten landen könnten. Dem privaten Unternehmen Unique würde dadurch Schaden entstehen. Seither landen nicht nur in Ausnahmefällen sondern zu bestimmten Zeiten alle Flugzeuge von Süden. Seit  Einführung des ILS über 12\'000 pro Jahr.

Wie ist es  möglich in unserem Rechtsstaat die Bürgerrechte derart auszuhebeln? Beschweren darf sich jeder, wird aber der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, so muss er das ihm zugefügte Unrecht vorerst einmal erdulden. Gegen die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung wurde ebenfalls Beschwerde geführt und diese vom Bundesgericht abgelehnt mit der Begründung, dass es sich bei den Südanflügen lediglich um eine provisorische Lösung handle, welche keine präjudizierende Wirkung auf das definitive Anflugverfahren habe!

Auch wenn in der Zwischenzeit ein 30-Millionen-teures ILS gebaut und neue Abrollwege vom UVEK bewilligt wurden, ohne dass die Rechtmässigkeit der Südanflüge geprüft wurde.
Auch wenn ein Bundesrat Zusicherungen an Deutschland gemacht und sich zur Einführung von Südanflügen und zum Bau eines ILS verpflichtet hat? Zweifel sind angebracht!

Warum wird nicht endlich über die Rechtmässigkeit der Südanflüge befunden? Was hindert die zuständigen Gerichte daran? Man könnte heute den Flughafen auch ohne Südanflüge betreiben. Wirkliche Not- oder Ausnahmesituationen wären an einer Hand abzuzählen.
Würden heute die Südanflüge als illegal befunden, würde der Flugbetrieb nicht einbrechen.
Sollten die Beschwerden gegen die Südanflüge iuristisch geschützt werden, käme das INUM in arge Bedrängnis, vorab sein Chef mit seinen Zusagen an Deutschland und das BAZL mit seinen Bewilligungen für ILS und neue Abrollwege der illegalen Südlandepiste.

Der Verdacht drängt sich auf, dass die Rechtssprechung absichtlich verhindert wird, denn so kann Unrecht im nachhinein „zu-Recht-gebogen“ werden. Man kann nur hoffen, dass das seit 2007 zuständige Verwaltungsgericht unabhängig genug ist und sich nicht für solche Machenschaften einspannen lässt.

Verein Flugschneise Süd - NEIN
Yvonne Wewerka, Pressestelle

Medienmitteilung des Vereins Flugschneise Süd - NEIN vom 9.10.2007

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