Verzicht auf «Wide Left Turn» (Unique)

Publiziert von VFSNinfo am
Unique (Flughafen Zürich AG) verzichtet nach vertieften technischen Abklärungen auf die im vorläufigen Betriebsreglement beantragte Abflugvariante "Wide Left Turn".

Der "Wide Left Turn" wurde zur Entflechtung der Starts auf Piste 16 mit allfälligen Durchstarts auf Piste 14 ins vorläufige Betriebsreglement aufgenommen, welches Unique (Flughafen Zürich AG) Ende 2003 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einreichte. Er sollte helfen, die Kapazitätsbeschränkungen aufzufangen, welche durch die vom BAZL aus Sicherheitsgründen verlangte grössere Separation der Flüge entstanden sind.

Vertiefte technische Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung Skyguide haben nun ergeben, dass mit dem "Wide Left Turn" das erwähnte Separationsproblem nicht gelöst werden kann und andere Lösungen auf den bestehenden Routen gesucht werden müssen.

Das Abflugverfahren "Wide Left Turn" war unter anderem Gegenstand des zurzeit laufenden Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem vorläufigen Betriebsreglement. Aufgrund der neuen Erkenntnisse hat sich Unique (Flughafen Zürich AG) entschlossen, dem Bundesverwaltungsgericht den Verzicht auf den "Wide Left Turn" mitzuteilen.

Medienmitteilung Unqiue, 20.06.2006



siehe auch:
«Wide Left Turn» vom Tisch (TA)
«Definitiv kein Wide Left Turn (Glattaler)