Plafonierung bringt teurere Flüge (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Bei einer Annahme der Plafonierungs-Initiative im Herbst durch die Zürcher Stimmberechtigten würde das Fliegen ab Zürich laut Flughafen-Chef Josef Felder teurer.   Die Flughafenbetreiberin Unique wäre jedoch nicht gefährdet: Finanzielle Einbussen für Unique gebe es durch eine Plafonierung nicht, sagte Felder in einem Interview mit der Zeitung «Finanz und Wirtschaft» von heute. Das Angebot verteure sich eben, wenn es beschränkt werde und die Nachfrage steige.

«Im Fall einer Plafonierung muss man sich nicht um die Betriebswirtschaftlichkeit von Unique sorgen, sondern um die Schweizer Wirtschaft», sagte Felder. Südanflüge würden jedoch weder durch die Plafonierung noch durch den Zürcher Fluglärmindex (ZFI) verschwinden, ist der Flughafen-Chef überzeugt.

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich stimmen im Herbst über die Volksinitiative «für eine realistische Flughafenpolitik» ab, die eine Plafonierung der jährlichen Flugbewegungen bei 250’000 verlangt. Im letzten Jahr gab es etwa 260’000 An- und Abflüge in Zürich.

Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative wird dem Volk die Idee eins Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) vor Abstimmung vorgelegt. Dieser will die Zahl der vom Fluglärm stark betroffenen Personen auf 47’000 begrenzen. (mu/sda)

Tages-Anzeiger, 19.05.2007



Kommentar VFSN:
Somit können die Südanflüge per sofort eingestellt werden.
 Führt die Plafonierungs-Initiative doch zu ähnlichen Einschränkungen wie die DVO (Die Initiative beinhaltet nicht nur eine mengenmässige Begrenzung der Bewegungen sondern auch eine Nachtruhe von 9 Stunden, was für den Flughafen eine ähnliche Beschränkung wie die Sperrzeiten der DVO bedeutetet). 
Im Entscheid (Entscheide Bundesgericht 1A.243-250/2003 vom 31. März 2004 (Bestätigung des Entscheids der REKO UVEK), 1. Seite) wird als einziger Grund warum Südanflüge nötig sind, folgender genannt: 
Da nach Rechtsprechung des Bundesgerichts die Lärmbeeinträchtigung zumindest für die Dauer des Beschwerdeverfahrens in Kauf zu nehmen ist, ist das erhebliche wirtschaftliche Interesse der Flughafenbetreiberin höher zu gewichten als die Einwände der Beschwerdeführenden (E. 11). Der Entzug der aufschiebenden Wirkung erfolgte damit zu Recht, zumal keine milderen vorsorglichen Massnahmen zur Verfügung stehen (E. 12 ff.).



Auszug aus dem Interview in «Finanz und Wirtschaft» vom 19.05.2007 : 

Voraussichtlich noch diesen Herbst stimmt der Kanton Zürich über die Plafonierungsinitiative ab. Wie hoch wären die finanziellen Einbussen für Unique, falls die Initiative oder der Gegenvorschlag der Regierung angenommen würde?
Es gäbe keine Einbussen. Als Betreiber müssen wir uns neuen Rahmenbedingungen anpassen. Im Fall einer Annahme der Initiative würde sich das Gut Mobilität Luftfahrt verknappen, während gleichzeitig die Nachfrage steigt. Das würde bedeuten, dass sich unser Angebot verteuert.

Doch das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat als Preisüberwacher auch noch ein Wort mitzureden.
Aber es hätte Mühe, eine Nachfragesteuerung über den Preis abzulehnen. Wie, wenn nicht über den Preis, soll die hohe Nachfrage angesichts des reduzierten Angebots reduziert werden? Soll der Staat bestimmen, wer fliegen darf und wer nicht? Im Fall einer Plafonierung muss man sich nicht um die Betriebswirtschaftlichkeit von Unique sorgen, sondern um die Schweizer Wirtschaft.

Würden mit der Annahme der Initiative oder des Zürcher Fluglärmindex ZFI die Südanflüge verschwinden?
Nein, definitiv nicht. Weder die Plafonierung noch der ZFI kann die Südanflüge verhindern.

Nach den Pilotfällen von 18 Hausbesitzern Ende 2006 erscheint die geschätzte Entschädigungssumme von 1,2 Mrd. Fr. zu hoch zu sein. Um wie viel kann der Betrag reduziert werden?
Wir warten, bis der juristische Prozess dieser Pilotfälle abgeschlossen ist. Nach dem erstinstanzlichen Urteil gehen wir zwar davon aus, dass die Entschädigungssumme unter 800 Mio. Fr. liegen wird. Wenn das Bundesgericht entschieden hat, voraussichtlich im Frühjahr, geben wir genauere Zahlen bekannt.