5 Forderungen (Leserbrief an den VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am

Sehr geehrte Damen und Herren

Als "Direktbetroffener" der Südanflüge, der seit 1980 in Binz unmittelbar unter der Anflugschneise wohnt, ärgere ich mich seit Anbeginn der Südanflüge über diese unhaltbare Situation!

Ich finde, folgende Forderungen sollten umgehend formuliert und verlangt werden:

  • Sofortige Entziehung des Dossiers Herrn Leuenberger, er hat immer nur negative Ergebnisse im Fluglärmstreit erreicht.
     
  • Sofortiger Erlass einer einseitigen Verfügung des Kantons Zürich zur umgehenden Einführung des gekröpften Nordanfluges, der ja vollumfänglich über schweizerisches Hoheitsgebiet führt (Schliesslich hat das Deutschland vor Jahren auch gemacht, weshalb sollen wir das nicht auch können/dürfen? Es gilt doch gleiches Recht nicht nur zum Schutze der Bewohner im Süddeutschen Gebiet. Oder sind wir Schweizer weniger "Wert" resp. schutzbedürftig vor dem Lärm?
     
  • Eingrenzung des Lastwagenverkehrs aus Deutschland, die täglich werktags durch die Stadt Zürich fahren,. mit ihren Dieselmotoren, die zudem noch meist ohne Partikelfilter unsere Luft verpesten! Es wäre denkbar, täglich nur ein Zeitfenster von 1-2 Stunden für diese Fahrzeuge in der Stadt Zürich zuzulassen.
     
  • Veranstalten von Flug-/Lenkdrachen- und Ballonwettflug-Tagen in der betroffenen Anflugschneise (sicher, jetzt im Winter ist es etwas kalt dafür, aber man hätte genügend Zeit jetzt schon bereits "vororganisieren" für den kommenden Frühling). Selbstverständlich soll die erlaubte Höhe mit den Fluggeräten höchstens erreicht, keinesfalls aber überschritten werden.
     
  • Regelmässige Kontrolle der Mindestflughöhe (ich nehme an, dass es eine solche gibt!). Ich vermute nämlich, dass viele Flugzeuge gerade in Binz über der Zürichstrasse diese sehr häufig viel zu tief überfliegen. Es gibt doch Laser-Messgeräte, mit denen man die Distanz vom Boden bis zum überfliegenden Flugzeug messen könnte. Wer hat vielleicht ein solches Messgerät? Oder könnte nicht das VFSN ein solches Gerät beschaffen und zum Einsatz bringen? Ich finde, allfällige Unterschreitungen der Mindestflughöhen müssten, wenn sie vorkommen, rigoros und konsequent zur Anzeige gebracht werden!

Ich bin überzeugt, dass mit solchen Massnahmen und Forderungen rasche Bewegung in die festgefahrene Situation kommen könnte.

 
Freundliche Grüsse P.K.
(Name dem VFSN bekannt)